Erteilung einer Steuerbescheinigung für Baudenkmäler

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Erteilung einer Steuerbescheinigung für Baudenkmäler

Alle Maßnahmen an einem Baudenkmal, die zu seiner Erhaltung oder sinnvollen Nutzung erforderlich sind, können beim Finanzamt als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das gilt auch für selbstgenutzte Baudenkmäler. Hierzu wird ein Antrag auf Ausstellung einer Bescheinig  gemäß §§ 7i, 10f, 11b des Einkommensteuergesetzes (EStG) bei der unteren Denkmalbehörde notwendig. Voraussetzung für das Ausstellen der Bescheinigung ist die Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde vor Beginn der Maßnahme. Bescheinigungen für Maßnahmen, die Kosten von mehr als 5.000,- € verursachen, sind gebührenpflichtig.

  • Antragsvordruck Steuerbescheinigung gem. § 40 DschG
  • Kostenaufstellung nach Gewerken oder Ausführungsdatum als Excel-Datei
  • Rechnungen
  • Zahlungsbelege

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