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Erteilung einer Steuerbescheinigung für Baudenkmäler
Kurzbeschreibung
Hinweis: Die Bearbeitung eines Vorgangs zur Ausstellung einer steuerlichen Bescheinigung kann bis zu 10 Wochen dauern.
Beschreibung
Alle Maßnahmen an einem Baudenkmal, die zu seiner Erhaltung oder sinnvollen Nutzung erforderlich sind, können beim Finanzamt als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das gilt auch für selbstgenutzte Baudenkmäler. Hierzu wird ein Antrag auf Ausstellung einer Bescheinig gemäß §§ 7i, 10f, 11b des Einkommensteuergesetzes (EStG) bei der unteren Denkmalbehörde notwendig. Voraussetzung für das Ausstellen der Bescheinigung ist die Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde vor Beginn der Maßnahme. Bescheinigungen für Maßnahmen, die Kosten von mehr als 5.000,- € verursachen, sind gebührenpflichtig.
- Antragsvordruck Steuerbescheinigung gem. § 40 DschG
- Kostenaufstellung nach Gewerken oder Ausführungsdatum als Excel-Datei
- Rechnungen
- Zahlungsbelege
Die Bearbeitung eines Vorgangs zur Ausstellung einer steuerlichen Bescheinigung kann bis zu 10 Wochen dauern.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 6.0.12 Untere Denkmalbehörde
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- Rosental 21
- 32756 Detmold
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Melanie Lödige
Diplom-Ingenieurin (FH) für Architektur- Telefon:
- 05231 977-621
- E-Mail:
- m.loedige@detmold.de
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Frau Karin Linneweber
Architektin- Telefon:
- 05231 977-415
- E-Mail:
- k.linneweber@detmold.de
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Frau Catrin Will
Teamleitung Städtebauliche Planungen/Untere Denkmalbehörde- Telefon:
- 05231 977-538
- E-Mail:
- c.will@detmold.de