Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis

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Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis

Für alle Veränderungen an einem Baudenkmal oder in seiner näheren Umgebung wird gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz NRW eine denkmalrechtliche Erlaubnis norwendig und es muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Das Erlaubnisverfahren ist gebührenfrei.

Antragsformular und in Absprache mit der Unteren Denkmalbehörde weitere Unterlagen wie zum Beispiel Kostenvoranschläge oder Bauzeichnungen.
Die Unterlagen müssen in 2-facher Ausfertigung eingereicht werden.

Das denkmalrechtliche Erlaubnisverfahren ist gebührenfrei.

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