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Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis
Beschreibung
Wenn Maßnahmen an oder in einem Denkmal oder in der näheren Umgebung eines Denkmals ausgeführt werden sollen, ist ein Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich. Dies gilt auch, wenn die geplante Maßnahme den ursprünglichen Zustand wiederherstellen soll.
Zu den erlaubnispflichtigen Maßnahmen zählen beispielsweise
- Arbeiten an Dach und Fassade einschl. Gerüststellung,
- Arbeiten an Fenstern und Türen,
- Renovierungsarbeiten innen und außen,
- Einbau und Erneuerung von technischen Anlagen (z.B. Heizung oder Baderneuerung, Elektroarbeiten),
- Umbauten, Durchbrüche, Veränderungen am Grundriss,
- Bauliche Maßnahmen in unmittelbarer Nähe des Baudenkmals.
Die Erlaubnis muss unbedingt vor der Durchführung oder Beauftragung der geplanten Arbeiten beantragt werden. Der Antrag ist bei der Unteren Denkmalbehörde einzureichen. Das Erlaubnisverfahren ist gebührenfrei.
In dem Antrag muss die Maßnahme detailliert beschrieben werden. Hilfreich ist auch, wenn ein Angebot der ausführenden Firma beigefügt wird, soweit dort die Art der Ausführung und die zu verwendenden Materialien angegeben sind.
Die Untere Denkmalbehörde erteilt Ihnen eine schriftliche Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW), wenn Ihr Antrag mit den denkmalpflegerischen Zielen vereinbar ist. Diese sind im Wesentlichen: Substanzerhalt als vorrangiges Anliegen bei Eingriffen in den Bestand und bei nicht vermeidbarem Substanzersatz : Materialgleichheit, Werkgerechtigkeit und Erhalt des Erscheinungsbildes.
Wenn es die Umstände erfordern, wird die Erlaubnis durch Nebenbestimmungen ergänzt. Die Nebenbestimmungen sind unbedingt zu beachten und sollten den ausführenden Handwerkern vor Beginn der Maßnahme zur Kenntnis gegeben werden.
Bitte beachten Sie, dass eine denkmalrechtliche Erlaubnis eine andere ggf. erforderliche Genehmigung, wie bspw. eine Baugenehmigung, nicht ersetzt.
Die aufgeführten Ansprechpartnerinnen beraten Sie gerne ausführlich zu allen Fragen rund um Ihr Baudenkmal. Die Untere Denkmalbehörde ist außerdem unter der E-Mail-Adresse denkmal@detmold.de erreichbar.
Antragsformular und in Absprache mit der Unteren Denkmalbehörde weitere Unterlagen wie zum Beispiel Kostenvoranschläge oder Bauzeichnungen.
Die Unterlagen müssen in 2-facher Ausfertigung eingereicht werden.
Das denkmalrechtliche Erlaubnisverfahren ist gebührenfrei.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 6.0.12 Untere Denkmalbehörde
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- Rosental 21
- 32756 Detmold
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Karin Linneweber
Architektin- Telefon:
- 05231 977-415
- E-Mail:
- k.linneweber@detmold.de
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Frau Melanie Lödige
Diplom-Ingenieurin (FH) für Architektur- Telefon:
- 05231 977-621
- E-Mail:
- m.loedige@detmold.de
-
Frau Catrin Will
Teamleitung Städtebauliche Planungen/Untere Denkmalbehörde- Telefon:
- 05231 977-538
- E-Mail:
- c.will@detmold.de