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Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis
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Für alle Veränderungen an einem Baudenkmal oder in seiner näheren Umgebung wird gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz NRW eine denkmalrechtliche Erlaubnis norwendig und es muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Das Erlaubnisverfahren ist gebührenfrei.
Antragsformular und in Absprache mit der Unteren Denkmalbehörde weitere Unterlagen wie zum Beispiel Kostenvoranschläge oder Bauzeichnungen.
Die Unterlagen müssen in 2-facher Ausfertigung eingereicht werden.
Das denkmalrechtliche Erlaubnisverfahren ist gebührenfrei.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- 6.0.12 Untere Denkmalbehörde
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- Rosental 21
- 32756 Detmold
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Karin Linneweber
Architektin- Telefon:
- 05231 977-415
- E-Mail:
- k.linneweber@detmold.de
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Frau Melanie Lödige
Diplom-Ingenieurin (FH) für Architektur- Telefon:
- 05231 977-621
- E-Mail:
- m.loedige@detmold.de
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Frau Catrin Will
Teamleitung Städtebauliche Planungen/Untere Denkmalbehörde- Telefon:
- 05231 977-538
- E-Mail:
- c.will@detmold.de