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Hilfe zur Erziehung

Beschreibung

Die Jugendhilfe umfasst Leistungen für junge Menschen und deren Familien. Der Kommunale Soziale Dienst (KSD) ist ein Fachdienst innerhalb des Jugendamtes mit dem Schwerpunkt erzieherischer Hilfen gemäß SGB VIII, um Eltern und andere Sorgeberechtigte in ihren Erziehungsaufgaben zu unterstützen. Kinder und Jugendlichen sollen so in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert und Benachteiligungen vermieden oder abgebaut werden. Den Anspruch auf Hilfe haben die auch die Sorgeberechtigten, da diese nach dem Grundgesetz das Recht und die Pflicht haben, ihre Kinder zu erziehen. 

Kurzbeschreibung der Aufgaben:
- Allgemeine Beratung in Erziehungsfragen
- Beratung, Unterstützung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Not- und Konfliktlagen
- Beratung und Unterstützung von Alleinerziehenden
- Hilfen für Eltern, Kinder und Jugendliche innerhalb und außerhalb ihrer Familien
- Trennungs- und Scheidungsberatung für Eltern und Kinder
- Mitwirkung in Familiengerichtsverfahren 
- Jugendgerichtshilfe übernimmt eine  Mittlerfunktion bei straffällig gewordenen Kindern und Jugendlichen zwischen Gerichten und Betroffenen. 

Der Dienst steht allen hilfesuchenden Kinder, Jugendlichen und Familien als Ansprechpartner zur Verfügung.

 

  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Sorgerechtsnachweis

    Der jeweilige Bedarf wird im persönlichen Beratungsgespräch ermittelt. Je nach gewünschter und erforderlicher Hilfe wird der Bedarf von Unterlagen und Dokumenten vervollständigt.  

Fachbereich 2

Es kann keine pauschalierte Angabe zur Bearbeitungsdauer getroffen werden.

Grundsätzlich müssen Kinder und Jugendliche bei Antragsstellung in der Stadt Detmold gemeldet sein, und die deutsche Staatsangehörigkeit oder einen dauerhaften Aufenthaltsstatus besitzen.

Insofern Sie noch keinen Kontakt zum Jugendamt hatten, wenden Sie sich bitte an die Fachstelle Eingangsmanagement und vereinbaren Sie einen Termin zur persönlichen Beratung. Dort wird dann das Vorgehen im Detail mit Ihnen besprochen.
Bringen Sie zum ersten Termin gerne schon eine Kopie der Geburtsurkunde sowie des Sorgerechtsnachweises mit. 

Die wesentlichen Beratungsleistungen werden kostenfrei erbracht. Bei den Kosten einer ambulanten Hilfe müssen sich Eltern nicht beteiligen. Bei Einleitung von teil- oder stationären Hilfen werden Eltern entsprechend ihrem Einkommen an den Kosten beteiligt.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen