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Familienerholungszuschuss, Zuschuss für Ferienfreizeiten
Beschreibung
In neun Bundesländern können Familien sogenannte Individualzuschüsse zum Urlaub in gemeinnützigen Familienferienstätten bei den zuständigen Stiftungen und Verbände auf Landesebene beantragen. Damit erhalten finanziell benachteiligte Familien die Möglichkeit, Erholungsurlaub zu machen, den sie sich sonst nicht leisten könnten. Eine Übersicht der Kriterien und Anforderungen führt die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung. Zuschüsse zur Familienerholung können alle zwei Jahre beantragt werden. Die Höhe ist in den Ländern unterschiedlich.
Einkommensnachweise
Bestätigung des Veranstalters
Eine pauschale Bearbeitungsdauer kann nicht angegeben werden.
Die Beantragung der Leistung ist kostenlos.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 2.1.10 - Verwaltungsservice, Controlling, Kita-Finanzierung, Förderung freier Träger der Jugendarbeit
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- Heldmanstraße 24
- 32756 Detmold
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Heidrich
Familienerholungszuschuss- Telefon:
- 05231 977-184
- E-Mail:
- v.heidrich@detmold.de