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Familienerholung NRW - Erholungszuschuss für Familien mit geringem Einkommen aus Nordrhein-Westfalen
Kurzbeschreibung
Die Förderung richtet sich an interessierte Familien, insbesondere Alleinerziehende und kinderreiche Familien, aus Nordrhein-Westfalen mit geringem Einkommen sowie unabhängig vom Einkommen Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder mindestens einem Familienmitglied mit Behinderung.
Beschreibung
11 von 16 Bundesländern gewähren Familien, deren Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, Förderungen zur Familienerholung. Die Bundesländer Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen bieten Förderungen für die Familienerholung an. Diese Programme unterstützen Familien dabei, kostengünstige Urlaubsangebote wahrzunehmen und so eine erholsame Zeit zu verbringen.
Die Höhe der öffentlichen Förderung ist von Land zu Land verschieden. Vor Antritt der Reise kann entweder für jedes Kind oder für jedes Familienmitglied ein Zuschuss beantragt werden. Dies ist allerdings nur in dem Bundesland möglich, in dem die Familie ihren ständigen Wohnsitz hat. Die Anträge für diese Individualförderungen werden meist von den Wohlfahrts- und Familienverbänden auf Orts- oder Landesebene, von den örtlichen Jugend- oder Bezirksämtern, vereinzelt auch von den Trägern direkt bearbeitet. Zum Teil sind auch die Sozialministerien zuständig. Einige Träger von Familienferienstätten haben einen eigenen Sozialfonds oder können über Spendenmittel kleine finanzielle Unterstützungen in besonderen Situationen weitergeben. Fragen Sie nach! (Stand 01.01.2025)
Der Antrag kann jeweils für die anstehenden Ferien gestellt werden. Bitte stellen Sie den Antrag innerhalb der folgenden Zeiträume, ansonsten wird Ihr Antrag vom Anbieter nicht bearbeitet.
Antragsfrist Osterferien: 06.02. - 29.02.2025
Antragsfrist Sommerferien: 01.04. - 30.04.2025
Antragsfrist Herbstferien: 01.07. - 31.07.2025
Antragsfrist Winterferien: 01.09. - 30.09.2025
Antrag außerhalb der Ferienzeiten: ganzjährig möglich (Anträge außerhalb der Ferien können nur von Familien ohne schulpflichtige Kinder gestellt werden. Für die Wochenenden mit Brückentagen sind keine Kapazitäten vorhanden.)