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Familienerholungszuschuss, Zuschuss für Ferienfreizeiten
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In neun Bundesländern können Familien sogenannte Individualzuschüsse zum Urlaub in gemeinnützigen Familienferienstätten bei den zuständigen Stiftungen und Verbände auf Landesebene beantragen. Damit erhalten finanziell benachteiligte Familien die Möglichkeit, Erholungsurlaub zu machen, den sie sich sonst nicht leisten könnten. Eine Übersicht der Kriterien und Anforderungen führt die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung. Zuschüsse zur Familienerholung können alle zwei Jahre beantragt werden. Die Höhe ist in den Ländern unterschiedlich.
Einkommensnachweise
Fachbereich 2 Jugend, Schule, Sport
Eine pauschale Bearbeitungsdauer kann nicht angegeben werden.
Die Beantragung der Leistung ist kostenlos.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- 2.1.10 - Verwaltungsservice, Controlling, Kita-Finanzierung
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- Heldmanstraße 24
- 32756 Detmold
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Zuständige Kontaktperson
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Frau Vera Heidrich
Familienerholungszuschuss- Telefon:
- 05231 977-184
- E-Mail:
- v.heidrich@detmold.de