BIS: Suche und Detail

Baulandkataster

Kurzbeschreibung

Baulandkataster nach § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch

Beschreibung

Die Stadt Detmold bietet mit dem Wohnbaulandkataster und dem Gewerbeflächenkataster im Internet einen neuen Service im Bereich der Suche von Wohnbauland und Suche von Gewerbeflächen an. Die Aktivierung von Baulücken entspricht den Zielen einer nachhaltigen Stadtentwicklung für Detmold, in dem vorhandene Bau- und Infrastrukturen vervollständigt und optimal ausgenutzt werden. Gleichzeitig kann auf diese Weise der Bedarf an Bauflächen im freien Landschaftsraum reduziert werden. Mit dem Baulandkataster können sich Bürger, Grundstückseigentümer, Architekten, potenzielle Bauherren und Investoren einen Überblick verschaffen, wo noch ungenutztes Wohnbauland und Gewerbebauland in Detmold zur Verfügung steht. Das Baulandkataster enthält Angaben zu sofort oder in absehbarer Zeit bebaubare Flächen mit Flur- und Flurstücksnummern sowie Lagebezeichnungen in Karten und Listen. Weiterhin enthält das Baulandkataster Informationen zur Grundstücksgröße, zum Bodenrichtwert, zum Planungsrecht und zu Infrastruktureinrichtungen in der Nähe. Die Adressdaten der Grundstückseigentümer werden dabei nicht aufgeführt.

Grundsätzlich werden Eigentümerdaten nur abgegeben, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse darlegt.
Sollte das der Fall sein, können Sie beim FB 6 des Kreises Lippe bei der dortigen Auskunft für Vermessung & Kataster per Tel.: 05231 62 750/751 bzw. per Mail: auskunft2@kreis-lippe.de Kontakt aufnehmen.

Das Wohnbauland- und Gewerbeflächenkataster der Stadt Detmold ist unter www.geodaten-detmold.de einsehbar.

Die jeweiligen Eigentümer eines betroffenen Grundstücks haben die Möglichkeit, der Aufnahme ihres Grundstücks in die Karten und Listen des Baulandkatasters zu widersprechen. Ein vorgefertigtes Widerspruchsformular steht unter der o. a. Linkadresse auf der Seite des Geo-Datenportals der Stadt Detmold zur Verfügung. Die veröffentlichten Daten können nachträglich gelöscht werden. Dem Widerspruch sind Angaben zum Grundstück (Anschrift, Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) sowie ein Nachweis der Berechtigung (Kopie des Grundbuchauszugs oder Grundsteuerbescheids) beizufügen.

Der genaue Wortlaut der öffentlichen Bekanntmachung kann im Kreisblatt des Kreises Lippe, Ausgabe vom 26.10.2009 unter www.lippe.de eingesehen werden.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen