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Einweisung in Notunterkünfte
Kurzbeschreibung
Temporäre Unterbringung in einer städtischen Notunterkunft
Beschreibung
- Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete
- Unterbringung in Obdachlosenunterkünften
Grundsätzlich ist in Notunterkünften lediglich eine temporäre Unterbringung möglich.
Eine Unterbringung in einer Notunterkunft ersetzt keinen privaten Wohnraum und ist eine sehr einfache Unterbringungsform. Die Anschaffung von privaten Möbeln ist nicht gestattet.
Es gibt für alle Unterkünften eine gültige Hausordnung, die zwingend eingehalten werden muss.
Im Falle einer Unterbringung muss dringend ein amtliches Dokument mit Lichtbild vorgelegt werden (Ausweis, Krankenkarte, Schwerbehindertenausweis, etc.).
Die Einweisung erfolgt per Einweisungsbescheid. Außerdem ist ein monatliches Nutzungsendgeld zu entrichten.
Unter bestimmten Umständen hält sich die Stadt Detmold vor, Personen ggf auch innerhalb der Notunterkünfte umziehen zu lassen.
Zu a)
Die Einweisung in einer Gemeinschaftsunterkunft erfolgt grundsätzlich durch eine Zuweisung. Dieser Bescheid erfolgt durch die Bezirksregierung Arnsberg. Am Tag der Zuweisung sollen die Betroffenen im Braunenbrucher Weg 18 vorstellig werden. Die Zuteilung der Unterkunft erfolgt ausschließlich durch eine/n städtischen Mitarbeiter/in.
Zu b)
Bei vorliegender unfreiwilliger Obdachlosigkeit stellt die Stadt Detmold Wohnraum zur vorübergehenden Unterbringung zur Verfügung. Dieses Obdach soll nicht als langfristiger Ersatz für privaten Wohnraum dienen.
OBG, AsylBlG
Nachweis über Identität, ggf Betreuerurkunde, Duldung, Schw.Beh. Ausweis
Obdachlosigkeit: Unterbringung ist grundsätzlich auf max. 3 Monate ausgerichtet
Max. 1 Stunde
Persönliche Vorsprache nötig
Unterkunft für Geflüchtete: Asylbewerber
Obdachlosenunterkunft: unfreiwillige Obdachlosigkeit, keinen festen Wohnsitz
Die Bearbeitung ist kostenfrei. Für die Unterbringung ist eine monatliche Nutzungsentschädigung zu zahlen. Diese werden i.d.R. vom Leistungsträger übernommen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 4.2.20 Unterbringung Notunterkünfte
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- Leopoldstraße 2 und Wittekindstraße 7
- 32756 Detmold
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Susanne Klement
Teamleitung- Telefon:
- 05231 977-566
- E-Mail:
- s.klement@detmold.de
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Herr Christian Hollmann
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05231 977-547
- E-Mail:
- c.hollmann@detmold.de
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Frau Svenja Volmer
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05231 977118
- E-Mail:
- s.volmer@detmold.de