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Rettungsdienst und Krankentransport

Beschreibung

Die Sicherstellung von Notfallrettung und qualifiziertem Krankentransport ist eine öffentliche Aufgabe der Gefahrenabwehr sowie der Gesundheitsvorsorge. Patienten haben einen Anspruch auf fachlich qualifizierte Versorgung, weshalb der Gesetzgeber die Qualität der Erstversorgung mithilfe von Mindestanforderungen an das Rettungsdienstpersonal, im Sinne einer allgemeinen Qualitätskontrolle, sicherstellt.

Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für den Transport.

Gebühren für den Krankentransportwagen

  • Pauschale bis einschl. 75 Kilometer                            117,00 €
  • Gebühr für jeden weiteren Kilometer                              2,00 €

 

Gebühren für den Rettungswagen

  • Pauschale bis einschl. 75 Kilometer                            573,00 €
  • Gebühr für jeden weiteren Kilometer                              2,00 €

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen