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Mittagsruhe

Kurzbeschreibung

Die Mittagsruhe gilt von 13 bis 15 Uhr. Hier dürfen im Freien keine lauten Arbeiten, z. B. Rasen mähen, verrichtet werden.

Beschreibung

Näheres ist in §14 der Ordnungsbehördlichen Verordnung geregelt.

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