Ratten melden
Beschreibung
Gemäß § 14 des Ordnungsbehördengesetzes NRW sind die Grundstückeigentümer zur Beseitigung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die von ihrem Grundstück ausgehen, verpflichtet. Hierzu gehört auch die Durchführung von Rattenbekämpfungsmaßnahmen. In den städt. Kanälen werden von der Stadt Rattenköder ausgelegt.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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5.1.10 Betrieb Kanal
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- Straße: Georgstraße Hausnummer: 10
- PLZ: 32756 Ort: Detmold
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05231 977-462
- E-Mail:
- s.detert@detmold.de