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Ratten melden
Beschreibung
Gemäß § 14 des Ordnungsbehördengesetzes NRW sind die Grundstückeigentümer zur Beseitigung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die von ihrem Grundstück ausgehen, verpflichtet. Hierzu gehört auch die Durchführung von Rattenbekämpfungsmaßnahmen. In den städt. Kanälen werden von der Stadt Rattenköder ausgelegt.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 5.1.10 Betrieb Kanal
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- Georgstraße 10
- 32756 Detmold
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05231 977-462
- E-Mail:
- s.detert@detmold.de