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Ratten melden
Gemäß § 14 des Ordnungsbehördengesetzes NRW sind die Grundstückeigentümer zur Beseitigung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die von ihrem Grundstück ausgehen, verpflichtet. Hierzu gehört auch die Durchführung von Rattenbekämpfungsmaßnahmen. In den städt. Kanälen werden von der Stadt Rattenköder ausgelegt.
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Zuständige Einrichtung
- 5.1.10 Betrieb Kanal
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- Rosental 21
- 32756 Detmold
-
- Telefon:
05231 977-732 - Fax:
05231 977-8732 - E-Mail:
j.breeden@detmold.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05231 977-462
- E-Mail:
- s.detert@detmold.de