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Indirekteinleiter Information einholen

Beschreibung

Unter Indirekteinleiter sind Einrichtungen zu verstehen, die ihr anfallendes Abwasser einer eigenen Abwasserbehandlungsanlage zuführen und das vorbehandelte Abwasser anschließend in das Kanalnetz einleiten. Unter Abwasserbehandlungsanlagen sind z.B. Fettabscheider in Gaststätten und Leichtflüssigkeits (Öl )-abscheider in Kfz-Betrieben oder Tankstellen zu verstehen.

Landeswassergesetz,

Selbstüberwachungsverordnung kommunal (SüwV-kom 2004 ),

Entwässerungssatzung der Stadt Detmold ( § 16, § 18 2010 ) 66.01

Ausgefüllte Erhebungsbögen

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen