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Sterbefall melden

Kurzbeschreibung

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt spätestens am folgenden Werktag (hierbei gilt der Samstag nicht als Werktag) angezeigt werden.

Beschreibung

Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Ist die Person im Krankenhaus verstorben, wird die ärztliche Bescheinigung und die Sterbeanzeige vom Krankenhaus ausgefüllt. Der Sterbefall kann auch von einem Bestattungsunternehmen angezeigt werden.

Wer ist verpflichtet, den Sterbefall anzuzeigen, falls der Tod nicht im Krankenhaus eintritt:

  • grundsätzlich ist ein Familienangehöriger zur mündlichen Anzeige verpflichtet
  • die Person, in deren Wohnung der Tod eingetreten ist oder
  • jede Person, die beim Tod anwesend war oder vom Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
  • Urkunde des/der Verstorbenen
    (beglaubigte Geburts-/Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch)
  • Todesbescheinigung (wird vom Arzt ausgestellt).
  • gültiger Personalausweis/Reisepass des Verstorbenen und des Anzeigenden

4.0.20 Standesamt

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen