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Staatsangehörigkeit beantragen

Beschreibung

Die Einbürgerung ist eine Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten.

Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind: 

  • 8-jähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Werteordnung des Grundgesetzes Aufenthaltserlaubnis, die zu einer Einbürgerung berechtigt Sicherstellung des Lebensunterhaltes ohne Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder XII Keine strafrechtlichen Verurteilungen Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit 

Miteinbürgerung von Ehegatten und Kindern 

Ehegatten und Kinder (unter 16 Jahren) können unter den genannten Voraussetzungen mit eingebürgert werden. Für die miteinzubürgernden Ehegatten ist ein 4-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland und ein 2-jähriger Bestand der Ehe ausreichend Bei Kindern kann eine kürzere Aufenthaltszeit ausreichen 

Voraussetzungen für die Einbürgerung von Ehegatten Deutscher: 

3-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland 2-jähriger Bestand der Ehe mit einer/einem Deutschen Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Werteordnung des Grundgesetzes Sicherung des Lebensunterhaltes durch eigenes Einkommen oder Vermögen der Eheleu-te Sicherung der Altersvorsorge (Nachweis von Beitragszahlungen in die Deutschen Renten-versicherung) Keine strafrechtlichen Verurteilungen Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit 

Von den Voraussetzungen für eine Einbürgerung gibt es auch Ausnahmen, z.B. 

beim Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder XII bei der Aufenthaltszeit bei geringfügiger Straffälligkeit bei der Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit die in einem Beratungsgespräch geklärt werden können. 

Hinweis:

Weiterer Ablauf Für die Beantragung einer Einbürgerung ist ein Beratungsgespräch bei der Einbürgerungsstelle erforderlich.

Einbürgerungsstelle

Für persönliche Vorsprachen vereinbaren Sie bitte bei den jeweiligen Mitarbeitern einen Termin.

  • Personalausweis oder Pass
  • 1 aktuelles Lichtbild (35x45mm)

4.0.20 Standesamt

Die Einbürgerung kostet für Erwachsene 255 Euro pro Person. Für miteinzubürgernde minderjährige Kinder beträgt die Gebühr 51,00 Euro pro Kind.

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  • Anmeldung mit Servicekonto erforderlich

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