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Namensänderung beantragen

Kurzbeschreibung

Bei familienrechtlichen Vorgängen wie Geburt, Eheschließung, Eheauflösung usw. ergeben sich diverse Möglichkeiten für familien- bzw. personenstandsrechtlichen Namensänderungen.

Beschreibung

Ab dem 01.05.2025 tritt eine neue gesetzliche Regelung im Deutschen Ehe- und Kindschaftsnamensrecht in Kraft:

Ehegatten haben danach durch gemeinsame Erklärung u.a. folgende Möglichkeiten der Namensführung:

  • Kein Ehename:
    • Jeder Ehegatte führt seinen zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen weiter

 

  • Bestimmung Ehename:
    • Geburtsname eines Ehegatten
    • zur Zeit der Erklärung geführte Familiennamen eines Ehegatten
    • gebildeter Doppelname aus den Namen der Ehegatten (mit und ohne Bindestrich möglich)

 

  • Begleitname (Erklärungsmöglichkeit des Ehegatten, dessen Name nicht Ehename wird):
    • Voranstellung oder Anfügung des Geburtsnamens oder zur Zeit der Erklärung geführte Familienname an Ehename
    • Mit und ohne Bindestrich möglich

Das neue Gesetz eröffnet zusätzlich weitere Möglichkeiten.  Wir beraten Sie gern zu der Namensführung in der Ehe.

Die Ehenamenbestimmung ist nicht widerruflich, solange die Ehe besteht.

Sofern die Ehe geschieden wurde oder ein Ehegatte verstorben ist, kann derjenige, der seinen Familiennamen geändert hat:

  • seinen früheren Namen wieder annehmen
  • Ehenamen einen Begleitnamen voranstellen oder anfügen

Angleichungserklärung  - Art. 47 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)

 

Namenserteilung - § 1617a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

 

Einbenennung - § 1618 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

 

Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe  - § 1355 Abs. 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister bzw. aktuelle beglaubigte Kopie aus dem Geburtenbuch (nicht Geburtsurkunde) - erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes, nicht erforderlich, wenn Sie in Detmold geboren sind
  • Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister, nicht erforderlich, wenn die Eheschließung in Detmold war
  • für die Wiederannahme eines früheren Namens: rechtskräftiger Scheidungsbeschluss

Eine Vorsprache beim Standesamt ist in allen anderen Fällen zu empfehlen. Insbesondere wenn ein Ehegatte ...

  • - nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hat
  • - nicht in Deutschland geboren ist
  • - eingebürgert wurde
  • - wenn die Eheschließung und / oder Scheidung im Ausland stattgefunden hat.

Bei Auslandsbeteiligung muss neben dem deutschen Recht auch ausländisches Recht beachtet werden. Deswegen kann eine generelle Aussage über notwendige Unterlagen nicht getroffen werden.

Für sämtliche Namenserklärungen gibt es keinerlei Fristen. Sobald eine Erklärung abgegeben wurde, ist sie unwiderruflich und nicht änderbar.

Die erklärende(n) Person(en) hat bzw. haben ihren Wohnsitz in Deutschland.

  • Ehenamensbestimmung: 30,00 Euro + 10,00 Euro für die Bescheinigung
  • Hinzufügung eines Begleitnamens zum Ehenamen: 30,00 Euro + 10,00 Euro für die Bescheinigung
  • Wiederannahme eines früheren Namens: 30,00 Euro + 10,00 Euro für die Bescheinigung

Bargeldzahlung

Bargeldlose Zahlung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen