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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Kurzbeschreibung
Personen, die keinen verfestigten Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland haben, erhalten finanzielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), wenn sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften sicherstellen können.
Beschreibung Beschreibung
Zusätzlich werden im Bedarfsfall Hilfen bei Krankheit gewährt, sofern keine anderweitige Krankenversicherung besteht. Das AsylbLG ist rechtliche Grundlage für Leistungen an
• Asylbewerber im laufenden Asylverfahren,
• abgelehnten Asylbewerber, die aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen nicht in ihre Herkunftsgebiete zurückgeführt werden können
• sonstige ausreisepflichtige Personen, die sich mit abgelaufenem Aufenthaltsstatus oder ganz ohne ausländerrechtliche Erlaubnis in Deutschland aufhalten.
Eine pauschalierte Angabe der Bearbeitungsdauer ist nicht möglich.
Gebühren fallen nicht an
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- 4.1.20 Leistungen AsylbLG
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- Wittekindstraße 7
- 32756 Detmold
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Marta Czerwinski
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05231 977-169
- E-Mail:
- m.czerwinski@detmold.de
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Frau Angelina Hilker
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05231 977-975
- E-Mail:
- a.hilker@detmold.de
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Herr Uwe Rottmann
Teamleitung- Telefon:
- 05231 977-589
- E-Mail:
- u.rottmann@detmold.de
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Frau Susanne Schöps
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05231 977-567
- E-Mail:
- s.schoeps@detmold.de