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Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz Gewährung als sonstige Leistungen
Kurzbeschreibung
Bedarfe, die nicht vom Regelsatz umfasst sind, können als einmalige Beihilfe bewilligt werden.
Beschreibung Beschreibung
Bedarfe, die nicht vom Regelsatz umfasst sind, können als einmalige Beihilfe bewilligt werden.
Darunter fallen z.B. Erstausstattung einer Wohnung, Umzug, Babyerstausstattung oder Kautionsdarlehen.
- § 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylLG)
- § 31 SGB XII
Es fallen keine Gebühren an.
Zuständige Einrichtung
- 4.1.20 Leistungen AsylbLG
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- Wittekindstraße 7
- 32756 Detmold
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Uwe Rottmann
Teamleitung- Telefon:
- 05231 977-589
- E-Mail:
- u.rottmann@detmold.de
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Frau Susanne Schöps
Sachbearbeitung- Telefon:
- 05231 977-567
- E-Mail:
- s.schoeps@detmold.de