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Stadtreinigung und Winterdienst

Beschreibung

Das Team Stadtreinigung und Winterdienst sorgt für ein sauberes Stadtbild der Stadt Detmold. Hierbei werden sowohl Aspekte der Hygiene als auch der Verkehrssicherheit berücksichtigt.

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Leistungen der Stadtreinigung und des Winterdienstes.

 

Dienstleistung Stadtreinigung

Die Stadtreinigung erfolgt mit Maschinen und Kleingeräten, die den aktuellen Stand der Technik erfüllen sowie durch manuelle Reinigung entsprechend den satzungsgemäßen Bestimmungen der Stadt Detmold. Für ein hygienisches Stadtbild sind 13 Mitarbeitende ganzjährig in den Straßen der Stadt Detmold unterwegs.

Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer

(§ 2 der Straßenreinigungssatzung Stadt Detmold)

Mit Ausnahme der Aufgaben nach Satzung, die das Team Stadtreinigung und Winterdienst erbringt, sind grundsätzlich die Anlieger zur Reinigung der Straße oder des Gehweges verpflichtet.

Nähere Informationen können Sie § 2 und § 3 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Detmold entnehmen.

Die Stadt Detmold erbringt folgende Leistungen:

  • Maschinelle und manuelle Straßen- und Geh-/Radwegreinigung
  • Leerung der Abfallbehälter an Haltestellen und öffentlichen Plätzen
  • Reinigung der Bodenflächen in den Buswartehallen
  • Reinigung der Glascontainerstellplätze
  • Reinigung nach dem Wochenmarkt
  • Reinigung von öffentlichen Plätzen nach Veranstaltungen
  • Entfernen von illegalen Müllablagerungen auf öffentlichen Flächen

 

Dienstleistung Winterdienst

Ziel des Winterdienstes der Stadt Detmold ist es, dem Verkehrsteilnehmer eine möglichst hohe Sicherheit zu gewährleisten. Gleichzeitig soll die Umweltbelastung durch auftauende Mittel (Streusalz) möglichst gering gehalten werden.

Die Winterwartung erfolgt mit Maschinen und Winterdienstfahrzeugen, die den aktuellen Stand der Technik erfüllen sowie durch manuelle Handstreuung entsprechend den satzungsgemäßen Bestimmungen der Stadt Detmold. Für diese anspruchsvollen Tätigkeiten sind in dem Zeitraum vom 15.11. bis zum 15.03. eines jeden Jahres rund 120 Mitarbeitende in der Bereitschaft bei entsprechenden Witterungsverhältnissen aktiv zu werden.

Umfang der übertragenen Winterwartungspflicht (§ 4 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Detmold)

Durch die Straßenreinigungssatzung der Stadt Detmold ist die Verpflichtung für die Winterwartung sämtlicher Gehwege den Eigentümer:innen übertragen worden.

Nähere Informationen können Sie § 4 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Detmold entnehmen.

Die Stadt Detmold erbringt folgende Leistungen:

  • Erfüllung der Winterwartungspflicht nach einem festen Einsatzplan, entsprechend der festgelegten Prioritäten (Beginn 03:30 Uhr - Ende 22:00 Uhr)       
  • maschinelle und manuelle Schneeräumung sowie Bekämpfung der Winterglätte
  • Abtransport des verkehrsbehindernden Schnees, soweit dies erforderlich ist
  • Räumen auf Parkplätzen, Rad-Gehwegen und Straßen
  • Räumen von Schulradwegen und Buswartehallen

 

Fragen/Anregungen zum Winterdienst können Sie gerne an: winterdienst@detmold.de senden.

 

Weitere Auskünfte erhalten Sie durch das Team Stadtreinigung der städtischen Betriebe unter der Telefonnummer 05231 977-727 (Hr. Detert) oder 05231 977-726 (Fr. Kubach).

PDF- Dokumente fügen Sie bitte der E-Mail bei

Straßenreinigungssatzung

§ 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Straßenreinigungsgesetz Nordrhein-Westfalen i.V.m. der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Detmold vom 22.12.2011) (zuletzt geändert durch 9. Änderungssatzung vom 15.12.2022) öffentlich bekanntgemacht: 23.12.2022 gültig seit: 01.01.2023)                               

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