BIS: Suche und Detail

Stadtreinigung und Winterdienst

Beschreibung

Das Team Stadtreinigung und Winterdienst sorgt für ein sauberes Stadtbild der Stadt Detmold. Hierbei werden sowohl Aspekte der Hygiene als auch der Verkehrssicherheit berücksichtigt.

Mit Ausnahme der Aufgaben nach Satzung, die das Team Stadtreinigung und Winterdienst erbringt, sind grundsätzlich die Anlieger zur Reinigung der Straße oder des Gehweges verpflichtet.

Nähere Informationen können Sie § 2 und § 3 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Detmold entnehmen.

 

Auch die Verpflichtung für die Winterwartung sämtlicher Gehwege ist durch die Straßenreinigungssatzung der Stadt Detmold den Eigentümerinnen/Eigentümern übertragen worden.

Der Umfang der übertragenen Winterwartungspflicht können Sie § 4 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Detmold entnehmen.

 

Dienstleistung Stadtreinigung

Die Stadtreinigung erfolgt mit Maschinen und Kleingeräten, die den aktuellen Stand der Technik erfüllen sowie durch manuelle Reinigung entsprechend den satzungsgemäßen Bestimmungen der Stadt Detmold. Für ein hygienisches Stadtbild sind 13 Mitarbeitende ganzjährig in den Straßen der Stadt Detmold unterwegs.

Die Stadt Detmold erbringt folgende Leistungen:

Maschinelle und manuelle Straßen- und Geh-/Radwegreinigung

Leerung der Abfallbehälter an Haltestellen und öffentlichen Plätzen

Reinigung der Bodenflächen in den Buswartehallen

Reinigung der Glascontainerstellplätze

Reinigung nach dem Wochenmarkt

Reinigung von öffentlichen Plätzen nach Veranstaltungen

Entfernen von illegalen Müllablagerungen auf öffentlichen Flächen

Dienstleistung Winterdienst

Ziel des Winterdienstes der Stadt Detmold ist es, dem Verkehrsteilnehmer eine möglichst hohe Sicherheit zu gewährleisten. Gleichzeitig soll die Umweltbelastung durch auftauende Mittel (Streusalz) möglichst geringgehalten werden.

Die Winterwartung erfolgt mit Maschinen und Winterdienstfahrzeugen, die den aktuellen Stand der Technik erfüllen sowie durch manuelle Handstreuung entsprechend den satzungsgemäßen Bestimmungen der Stadt Detmold. Für diese anspruchsvollen Tätigkeiten sind in dem Zeitraum vom 15.11. bis zum 15.03. eines jeden Jahres rund 120 Mitarbeitende in der Bereitschaft bei entsprechenden Witterungsverhältnissen aktiv zu werden.

Die Stadt Detmold erbringt folgende Leistungen:

Erfüllung der Winterwartungspflicht nach einem festen Einsatzplan, entsprechend der festgelegten Prioritäten (Beginn 03:30 Uhr - Ende 22:00 Uhr).      

 

Straßenreinigungssatzung

§ 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Straßenreinigungsgesetz Nordrhein-Westfalen i.V.m. der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Detmold vom 22.12.2011) (zuletzt geändert durch 9. Änderungssatzung vom 15.12.2022) öffentlich bekanntgemacht: 23.12.2022 gültig seit: 01.01.2023)                               

Stadtreinigung

E-mail: stadtreinigung@detmold.de

Winterdienst

E-mail: winterdienst @detmold.de

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen