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Dienstleistungsinformationen
Kinderreisepass beantragen
Sie möchten einen Kinderreisepass beantragen?
Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit können bis zum 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten.
Der Kinderreisepass ist nur mit einem biometrischen Lichtbild des Kindes gültig. Die Gültigkeit des Kinderreisepasses beträgt 1 Jahr (neu seit 01.01.2021), längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr.
Zur Beantragung und Verlängerung der Gültigkeit des Kinderreisepasses ist ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten erforderlich. Das Kind muss bei der Beantragung persönlich erscheinen.
Eine Verlängerung ist nur dann möglich, sofern der Kinderreisepass noch nicht abgelaufen ist und eine Doppelseite im Pass frei von Eintragungen, Visa und Stempeln ist. Anderenfalls ist eine Neuausstellung erforderlich.
Einige Länder akzeptieren auch bei Kindern nur biometrische, maschinenlesbare Reisepässe.
Ausstellung eines Passes - § 6 Absatz 1 Paßgesetz (PaßG)
Gültigkeitsdauer - § 5 Paßgesetz (PaßG)
Lichtbild - § 5 Passverordnung (PassV)
Gebühren - § 15 Passverordnung (PassV)
- alter Kinderausweis/Kinderreisepass oder Personalausweis oder Geburts-/Abstammungsurkunde (falls kein Ausweisdokument vorhanden)
- Personalausweis oder Reisepass beider Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- wenn die Ehe geschieden ist, der Sorgerechtsbeschluss (mit Rechtskraftvermerk)
-
aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Anforderungen: schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
Von der Biometrietauglichkeit kann bei Kindern untern 10 Jahren abgewichen werden, jedoch müssen die Augen geöffnet sein.
Die Bürgerberatung bietet Ihnen die Möglichkeit, biometrische Lichtbilder für die Beantragung von Personaldokumenten vor Ort zu machen. Sollten Sie diese Möglichkeit nutzen, planen Sie Ihren Besuch etwa 10-15 Minuten vor Ihrem Termin, um diesen Service nutzen zu können. Der Zugang dafür ist nicht barrierefrei. Die Bilder werden online an den Sachbearbeiter übermittelt. Das Nutzungsentgelt beträgt 6 Euro, ein Ausdruck der Bilder erfolgt nicht.
Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, ein aktuelles Lichtbild vom Fotografen mitzubringen.
Benutzung des Terminals für Kinder ab 6 Jahren empfohlen!
Wichtig:
Das persönliche Erscheinen eines Sorgeberechtigten sowie des minderjährigen Kindes ist zwingend erforderlich!
Unterschriftspflicht des Kindes ab der Vollendung des 10. Lebensjahres!
4.0.10 Bürgerberatung
Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen jedes Landes erhalten Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
- die Erst-/Neuausstellung des Kinderreisepasses beträgt 13,00 €
- die Verlängerung oder Bildaktualisierung beträgt 6,00 €
Bargeldzahlung
Bargeldlose Zahlung
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
Onlinedienstleistungen
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
Zuständige Einrichtung
- 4.0.10 Bürgerberatung
-
- Paulinenstraße 45
- 32756 Detmold
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05231 977-580
- E-Mail:
- buergerberatung@detmold.de