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Gewerbesteuer Information einholen

Kurzbeschreibung

Die Veranlagung zur Gewerbesteuer erfolgt aufgrund der Gewerbesteuer-Meßbescheide vom Finanzamt. Der Hebesatz beträgt zzt. 446%.

Beschreibung

Entwicklung und Bedeutung der Steuer 
Die Gewerbesteuer stellt eine der ältesten Steuern im Finanzsystem Deutschlands dar. Seit der preußischen Steuerreform im Jahre 1891 ist die Gewerbesteuer eine reine Gemeindesteuer. Durch das Anknüpfen an den Gewerbebetrieb, also ein reales Objekt, wird sie neben er Grundsteuer zu den Realsteuern gezählt. 
Steuerschuldner
Steuerschuldner ist der Unternehmer (=derjenige für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird). 

Steuergegenstand
Steuergegenstand ist der stehende Gewerbebetrieb und das Reisegewerbe. Unbedeutend ist, wem der Gewerbebetrieb gehört. Ein stehender Gewerbebetrieb ist jede selbständige, nachhaltige Betätigung, die mit Gewinnabsichten unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen Wirtschaftlichen Verkehr darstellt, soweit nicht die Betätigung als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft, eines freien Berufs oder einer anderen selbständigen Arbeit im Sinne des Einkommenssteuerrechts gilt.

Rechtsgrundlagen der Gewerbesteuer
Wie bei der Grundsteuer steht das Aufkommen der Gewerbesteuer nach Art. 106 Abs. 6 Grundgesetz (GG) den Gemeinden zu (Realsteuergarantie). Gleichzeitig wird den Gemeinden das Recht auf Festsetzung eigener Steuersätze (Hebesätze) zugesprochen. Die Einzelregelungen der Steuererhebung enthält das Gewerbesteuergesetz in der Fassung vom 19.05.1999 mit den bis heute ergangenen Änderungen.

Zuständige Einrichtungen