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Gewerbe anmelden/ummelden/abmelden
Kurzbeschreibung
Sie möchten ein Gewerbe anmelden, ummelden oder abmelden?
Beschreibung
Als Gewerbe zählt jede haupt- oder nebenberuflich selbstständige Tätigkeit, die auf Gewinnerzielung und Dauer ausgelegt ist.
Wer sein Gewerbe erweitern oder ändern will, muss dieses ummelden.
Wer sein Gewerbe nicht mehr betreibt, muss dieses abmelden, z. B., wenn Sie den Betrieb in eine andere Stadt verlegen, den Betrieb aufgeben, Sie aus einer Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG) austreten
Anzeige der Gewerbemeldung - § 14 Gewerbeordnung
Gebühren - gem. Tarifstelle 12.1.3 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 03.07.2001 (GV.NRW. S. 262) in der zur Zeit geltenden Fassung
Bezeichnung der Tätigkeit - Allgemeinde Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der §§ 14, 15 und 55c der Gewerbeordnung
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der Originale, bei Meldung per Post, Fax oder Mail müssen die geforderten Unterlagen in Kopie beigefügt werden.
Bei Einzelgewerbetreibenden aus einem der EU-Mitgliedstaaten:
- Personalausweis oder Pass
- ausländischer Pass oder Ausweis
Bei Einzelgewerbebetreibenden aus einem Nicht-EU-Staat:
- ausländischer Pass
- gfs. Aufenthaltstitel
- die für eine selbständige Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung
Bei im Handels-, Gesellschafts- oder Vereinsregister eingetragenen Firmen, Gesellschaften bzw. Vereinen:
- persönliche Angaben der geschäftsführenden Person oder Personen, ausgewiesen durch Personalausweis / Personalausweise
- Registerauszug des Amtsgerichtes; bei einer GmbH & Co.KG wird zusätzlich der Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH benötigt.
Bei ausländischen juristischen Personen:
- persönliche Angaben der geschäftsführenden Person oder Personen, ausgewiesen durch Personalausweis / Personalausweise
- Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister des Gründungsstaates und eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache
Bei Handwerksbetrieben:
- Handwerkskarte
- Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Bescheinigung über die Eintragung in die Nebenrolle der Handwerkskammer
Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
- Erlaubnis bzw. Konzession des Ordnungsamtes (z. B. für Gaststätten mit Alkoholausschank, Bewachungsgewerbe, Makler, Pfandleiher, Spielhallen, Spielautomaten, Versteigerer)
- Erlaubnis des Straßenverkehrsamtes (z. B. für Güterverkehr, Fahrschulen, Taxiunternehmen)
- Erlaubnis des Gesundheitsamtes (z. B. für Apotheken)
Soll ein Vertreter die Meldung vornehmen, so ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
Die Tätigkeit muss genau bezeichnet werden. Allgemeine Formulierungen bei Gewerbeanmeldungen wie z.B. Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art etc. reichen nicht aus. (s. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der §§ 14, 15 und 55c der Gewerbeordnung unter "Rechtsgrundlagen" oben)
Bei jeder Gewerbeanmeldung erfolgt unter anderem eine Mitteilung an
- das zuständige Finanzamt
- die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer
- die jeweilige Berufsgenossenschaft
- das staatliche Amt für Arbeitsschutz
Gewerbean- oder ummeldung:
a) für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind 26,-- Euro
b) für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind 33,-- Euro
c) für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen 13,-- Euro
d) für die Zweitschrift der Gewerbeanmeldung 15,-- Euro
Bei schriftlicher Anmeldung fügen Sie deshalb bitte neben den benötigten Unterlagen auch einen Verrechnungsscheck über die Gebühr bzw. den Betrag in bar bei. Ansonsten wird Ihnen die Bestätigung mit einer entsprechenden Zahlungsaufforderung zugestellt.
Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
Bargeldzahlung
Bargeldlose Zahlung
Überweisung/Zahlschein
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 7.2.00 Ordnung/Gewerbe/Wahlen 7.2.30 Team Gewerbe
-
- Paulinenstraße 45
- 32756 Detmold
- Postfach 32754
-
- Telefon:
05231 977-8710 - Fax:
05231 977-523 - E-Mail:
gewerbe@detmold.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Rathmann
Gewerbeangelegenheiten- Telefon:
- 05231 977-0
- E-Mail:
- r.rathmann@detmold.de
-
Frau Budde
Gewerbeangelegenheiten- E-Mail:
- i.budde@detmold.de