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Veranstaltung beantragen

Beschreibung

Grundsätzlich sind Veranstaltungen nur in den dafür zugelassenen Gebäuden zulässig.

Die in der Baugenehmigung enthaltenen Auflagen und Hinweise sind bei der Durchführung der Veranstaltung zu beachten.

Häufig werden in Hallen, Scheunen oder ähnlichen Gebäuden kurzzeitige Veranstaltungen wie z.B. Betriebs-, Vereins-, Dorffeste durchgeführt. Diese, ursprünglich nicht für diesen Zweck errichteten Gebäude, bergen Risiken im Hinblick auf den Brand- und Personenschutz.

Die Änderung der Nutzung dieser Gebäude, unabhängig davon ob es sich um eine einmalige oder häufig wiederkehrende Veranstaltungen handelt, bedarf einer Baugenehmigung (siehe Vereinfachtes Genehmigungsverfahren bzw. Sonderbauten).

Veranstaltungen im Freien sind bei der Ordnungsbehörde anzumelden

Bei größeren Veranstaltungen im Freien, bei denen die Veranstaltungsfläche eingezäunt wird, um einen kontrollierten Ein- und Ausgang zu gewährleisten, oder die über eine natürliche Umzäunung verfügen, ist ebenfalls ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen.

 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen