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Wilder Müll

Beschreibung

Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises. Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden. Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

Unerlaubte Abfallablagerungen können direkt bei der Ordnungsbehörde gemeldet werden.

Es sind folgende Angaben notwendig:

  • Beschreibung der Müllablagerung
  • Besteht eine Gefährdung durch den Müll (z.B. scharfkantige Gegenstände o.ä.)?
  • Genaue Ortsangabe (Straße, Hausnummer, markante Punkte)
  • Name, Anschrift und Telefonnumer der meldenden Person (für evtl. Rückfragen, insbesondere als Zeuge einer Müllablagerung)
  • Wurde beobachtet, wer den Müll abgelagert hat? Wenn ja, bitte sachdienliche Hinweise angeben (z.B. Kfz-Kennzeichen, Name, Beschreibung des Verursachers, Datum/Uhrzeit, Zeugen usw.)

Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.

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