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Förderung der Wohlfahrtspflege

Kurzbeschreibung

Die Förderung der Wohlfahrtspflege beinhaltet die finanzielle Förderung von Selbsthilfegruppen entsprechend bestehender Richtlinien.

Beschreibung

Die Stadt Detmold fördert auf Antrag die in ihrem Gebiet ansässigen in der
Wohlfahrtspflege tätigen Selbsthilfegruppen und Vereine nach diesen Richtlinien
durch Zuschüsse im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel.
Unter Wohlfahrtspflege wird hier die Tätigkeit in den Bereichen Gesundheit, Soziales
und psychische Problemlagen verstanden.

Reichen die verfügbaren Haushaltsmittel nicht aus, so werden die Zuschüsse
im Verhältnis entsprechend reduziert.
Auf Zuschüsse nach diesen Richtlinien besteht kein Rechtsanspruch.

Die Förderrichtlinien müssen vom Empfänger des Zuschusses anerkannt werden.

ca. 2 Wochen

Laufende Förderung
Die Aufnahme in die Förderung erfolgt auf Antrag. Aus dem Antrag muss hervorgehen:
- die Mitgliederzahl,
- das Einzugsgebiet (Wohnorte der Mitglieder)
- Ort und Häufigkeit der Treffen,
- die bisherigen Aktivitäten anhand eines Jahresberichts (bei längerem Bestehen)
oder durch einen Bericht über die geplante Arbeit und die Ziele (bei Vereinen:
Vorlage der Satzung)
- die Höhe der erhobenen Mitgliedsbeiträge,
- bei Vereinen eine Eintragung in das Vereinsregister bzw. deren Beantragung.
Über die Förderungswürdigkeit entscheidet die Verwaltung und berichtet einmal jährlich
dem Ausschuss für soziale Angelegenheiten.

Die nach den Grundsätzen dieser Richtlinie anerkannten Selbsthilfegruppen
und Vereine erhalten auf Antrag nachstehende laufende jährliche Förderung

Selbsthilfegruppen einen Betrag von 200 Euro

Vereine einen Betrag bis 500 Euro

Der Nachweis der Verwendung der Fördermittel erfolgt durch einen vereinfachten
Verwendungsnachweis (s. Anlage). Er ist bis zum 31.03. des Folgejahres zusammen
mit dem Antrag auf Weiterbewilligung zu übersenden.


Sonderförderung
Gruppen, Vereine und Institutionen, die nicht unter die o. a. Förderung fallen und in der
Wohlfahrtspflege tätig sind, können durch Einzelbeschluss des Ausschusses für soziale
Angelegenheiten bis zu einer maximalen Höhe von 1.000 EUR gefördert werden. Der Antrag
ist detailliert zu begründen, über die gewährten Fördermittel ist gegenüber der Stadt
Nachweis zu führen.


Sonstige Regelungen
Selbsthilfegruppen und Vereine, die über Detmold hinaus im bzw. für das
Kreisgebiet Lippe tätig sind und vom Kreis Lippe hierfür Budgetmittel erhalten, fallen
nicht unter diese Förderrichtlinien.
Vereine und Verbände, in denen die Stadt Detmold Mitglied ist und einen entsprechenden
Mitgliedsbeitrag leistet, erhalten nach diesen Richtlinien keine Förderung.

Die Richtlinien werden nur auf die in Detmold ansässigen, im Rahmen der Wohlfahrtspflege
tätigen und überwiegend im Stadtgebiet Detmold aktiven Selbsthilfegruppen und Vereine
angewendet.

Selbsthilfegruppen
Als Selbsthilfegruppen gelten freiwillige, auf eine gewisse Dauer angelegte Zusammenschlüsse
von Einzelpersonen, die

  • von einem gemeinsamen Problem gesundheitlicher, sozialer oder psychischer
    Art betroffen sind,
  • unter Betonung gleichberechtigter Zusammenarbeit und gegenseitiger Hilfe,
  • ohne oder nur mit geringer Mitwirkung professioneller Helfer und
  • ohne Gewinnorientierung zur Erreichung ihres gemeinsamen Ziels zusammenarbeiten, ihre gesundheitliche,
    soziale oder psychische Situation zu verbessern.

Die Selbsthilfegruppe muss für alle Betroffenen der jeweiligen Zielgruppe offen sein.

 

Vereine
Vereine, die im Vereinsregister eingetragen sind, bei denen sich Einzelpersonen zusammengeschlossen
haben, um Dritten zu helfen, und die sich bei ihrer Arbeit im
Rahmen der Wohlfahrtspflege durch einen überdurchschnittlichen Anteil an Ehrenamtlichkeit
auszeichnen.

Es fallen keine Gebühren an.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen