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Führerschein umtauschen

Kurzbeschreibung

Sie möchten oder müssen Ihren bisherigen Führerschein (rosa, grau oder bereits im Scheckkartenformat) durch den neuen EU-Führerschein ersetzen lassen?

Sie benötigen einen neuen Führerschein, weil sich zum Beispiel ihr Name geändert hat oder Ihr alter beschädigt ist? 

Dann buchen Sie hier einen Termin!

 

Beschreibung

Sofern Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz in Detmold gemeldet sind, können Sie in der Bürgerberatung einen neuen Führerschein beantragen.
Dieser wird Ihnen dann vom Kreis Lippe nach Fertigstellung an Ihre Anschrift zugesandt.

Die Bearbeitungszeit kann bis zu 10 Wochen dauern. Während dieser Zeit erhalten Sie ein Ersatzpapier zu Ihrem entwerteten Führerschein, das jedoch nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gültig ist.

Zur Verlängerung der alten Klasse 2 / Klasse C bei Umtausch in den Kartenführerschein wenden Sie sich bitte an den Kreis Lippe.

 

Wichtig:

Bei Verlust des Führerschein kann ein Ersatz nur bei der Führerscheinstelle des Kreises Lippe beantragt werden.

 

Bei Umtausch des neuen Führerscheins erhalten Sie zu Ihrem bisherigen entwerteten Führerschein eine Ersatzbescheinigung, die auf Verlangen bei evtl. Verkehrskontrollen vorzuzeigen ist. Diese Ersatzbescheinigung gilt nach Mitteilung des Kreises Lippe nicht im Ausland, so dass Sie den Umtausch Ihres bisherigen Führerscheins zeitlich nicht mit einem Auslandsaufenthalt planen sollten.

 

Nähere Informationen, auch zu weiteren Dienstleistungen im Bereich Führerschein und Fahrgastbeförderung, erhalten Sie auf den Seiten des Kreises Lippe.

  • bisheriger Führerschein 
  • Personalausweis oder Pass
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 3-6 Monate; Anforderungen: schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)

     

Die Bürgerberatung bietet Ihnen die Möglichkeit, biometrische Lichtbilder für die Beantragung von Personaldokumenten oder des Füherscheins vor Ort zu machen. Sollten Sie diese Möglichkeit nutzen, planen Sie Ihren Besuch etwa 10-15 Minuten vor Ihrem Termin, um diesen Service nutzen zu können. Der Zugang dafür ist nicht barrierefrei. Die Bilder werden online an den Sachbearbeiter übermittelt. Das Nutzungsentgelt beträgt 6 Euro, ein Ausdruck der Bilder erfolgt nicht

Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, ein aktuelles Lichtbild vom Fotografen mitzubringen. Der Abruf eines digitalen Fotos per Cloud vom Fotostudio ist leider nicht möglich.

  • gfs. Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde, sofern der bisherige Führerschein nicht vom Kreis Lippe ausgestellt wurde
    In diesem Fall lassen Sie bitte möglichst vor Antragstellung von der Behörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, eine Karteikartenabschrift an den Kreis Lippe senden. Das geht per E-Mail an fuehrerscheinstelle@kreis-lippe.de oder per Fax +49 5231 62-184.
    Anderenfalls muss der Kreis Lippe selbst die erforderlichen Daten anfordern. Dadurch verlängert sich die Bearbeitungszeit.

Die Bearbeitungszeit kann bis zu 10 Wochen dauern.

Inhaber einer nach dem alten Recht erworbenen Fahrerlaubnis erhalten grundsätzlich Ihren Besitzstand.
Bei einem Umtausch werden die entsprechenden neuen Klassen erteilt.

Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Klasse 2 (LKW und Busse), die ab 01.01.1950 geboren wurden, erlischt die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse 2 mit Vollendung des 50. Lebensjahres, wenn Sie nicht die Verlängerung fristgerecht beantragt haben. Wenden Sie sich dazu bitte an den Kreis Lippe.

Umtauschfristen und Informationen zum Austausch erhalten Sie auf den Seiten der Bundesregierung (s. rechts)

Die Gebühr i. H. v. 25,-- Euro in den dortigen Ausführungen ist lt. Auskunft des Kreises Lippe allerdings nicht richtig.

  • die Gebühr für den Umtausch beträgt 32,80 Euro (seit 01.01.2025)
  • die Gebühr bei Ersatz des bisherigen Kartenführerscheins (z. B. bei Namensänderung) beträgt 32,80 Euro (seit 01.01.2025)

Bargeldzahlung

Bargeldlose Zahlung