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Führerschein umtauschen

Kurzbeschreibung

Sie möchten oder müssen Ihren bisherigen Führerschein (rosa, grau oder bereits im Scheckkartenformat) durch den neuen EU-Führerschein ersetzen lassen?

Sie benötigen einen neuen Führerschein, weil sich zum Beispiel ihr Name geändert hat oder Ihr alter beschädigt ist? 

Dann wenden Sie sich für einen ggfs. zeitnaheren Termin an die zuständige Behörde – Kreis Lippe, Führerscheinstelle.

 

Alternativ können Sie den Antrag auch bei uns stellen, wir leiten diesen zur Bearbeitung an die Führerscheinstelle weiter!

Buchen Sie dazu hier einen Termin.

 

Sie möchten Ihren bisherigen (abgelaufenen) EU-Kartenführerschein in einen neuen EU-Kartenführerschein tauschen? Dann nutzen Sie gerne den Onlineantrag des Kreises Lippe:

https://onlinedienste-owl.de/Kreis-Lippe/Umtausch-in-EU-Fuehrerschein/#/

Informationen zu den erforderlichen Unterlagen, der Bearbeitungsdauer und den Gebühren erhalten Sie weiter unten.

Beschreibung

Sofern Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz in Detmold gemeldet sind, können Sie in der Bürgerberatung einen neuen Führerschein beantragen.
Dieser wird Ihnen dann vom Kreis Lippe nach Fertigstellung an Ihre Anschrift zugesandt.

Die Bearbeitungszeit kann bis zu 10 Wochen dauern. 

Bei Umtausch des neuen Führerscheins erhalten Sie zu Ihrem bisherigen entwerteten Führerschein eine Ersatzbescheinigung, die auf Verlangen bei evtl. Verkehrskontrollen vorzuzeigen ist. Diese Ersatzbescheinigung gilt nach Mitteilung des Kreises Lippe nicht im Ausland, so dass Sie den Umtausch Ihres bisherigen Führerscheins zeitlich nicht mit einem Auslandsaufenthalt planen sollten.

Zur Verlängerung der alten Klasse 2 / Klasse C bei Umtausch in den Kartenführerschein wenden Sie sich bitte an den Kreis Lippe.

 

Wichtig:

Bei Verlust des Führerschein kann ein Ersatz nur bei der Führerscheinstelle des Kreises Lippe beantragt werden.

Nähere Informationen, auch zu weiteren Dienstleistungen im Bereich Führerschein und Fahrgastbeförderung, erhalten Sie auf den Seiten des Kreises Lippe.

Onlineantrag auf der Seite des Kreises Lippe (s. oben):

  • Bild/Scan des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses (mit amtlicher Meldebescheinigung)
  • Bild/Scan des aktuellen EU-Kartenführerscheines
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (zulässige Dateiformate: JPG, JPEG)
  • Bild/Scan der Unterschrift (alternativ ist die digitale Unterschrift im Dienst möglich) (zulässige Dateiformate: JPG, JPEG)

 

persönlicher Antrag in der Bürgerberatung mit anschließender Bearbeitung durch den Kreis Lippe:

  • bisheriger Führerschein 
  • Personalausweis oder Pass
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 3-6 Monate; Anforderungen: schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)

    Die Bürgerberatung bietet Ihnen die Möglichkeit, biometrische Lichtbilder für die Beantragung von Personaldokumenten oder des Füherscheins vor Ort zu machen. Sollten Sie diese Möglichkeit nutzen, planen Sie Ihren Besuch etwa 10-15 Minuten vor Ihrem Termin, um diesen Service nutzen zu können. Der Zugang dafür ist nicht barrierefrei. Die Bilder werden online an den Sachbearbeiter übermittelt. Das Nutzungsentgelt beträgt 8 Euro, ein Ausdruck der Bilder erfolgt nicht

Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, ein aktuelles Lichtbild vom Fotografen mitzubringen. Der Abruf eines digitalen Fotos per Cloud vom Fotostudio ist leider nicht möglich.

  • gfs. Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde, sofern der bisherige Führerschein (rosa oder grau) nicht vom Kreis Lippe ausgestellt wurde
    In diesem Fall lassen Sie bitte möglichst vor Antragstellung von der Behörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, eine Karteikartenabschrift an den Kreis Lippe senden. Das geht per E-Mail an fuehrerscheinstelle@kreis-lippe.de oder per Fax +49 5231 62-184.
    Anderenfalls muss der Kreis Lippe selbst die erforderlichen Daten anfordern. Dadurch verlängert sich die Bearbeitungszeit.

Onlineantrag auf der Seite des Kreises Lippe (s. oben):

  • in der Regel 3 - 4 Wochen

 

persönlicher Antrag in der Bürgerberatung mit anschließender Bearbeitung durch den Kreis Lippe:

  • bis zu 10 Wochen 

Inhaber einer nach dem alten Recht erworbenen Fahrerlaubnis erhalten grundsätzlich Ihren Besitzstand.
Bei einem Umtausch werden die entsprechenden neuen Klassen erteilt.

Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Klasse 2 (LKW und Busse), die ab 01.01.1950 geboren wurden, erlischt die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse 2 mit Vollendung des 50. Lebensjahres, wenn Sie nicht die Verlängerung fristgerecht beantragt haben. Wenden Sie sich dazu bitte an den Kreis Lippe.

Umtauschfristen und Informationen zum Austausch erhalten Sie auf den Seiten der Bundesregierung. (s. "Onlinedienstleistungen")
Die Gebühr i. H. v. 25,-- Euro in den dortigen Ausführungen ist lt. Auskunft des Kreises Lippe allerdings nicht richtig.

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Das gilt unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins und somit unabhängig davon, ob dieser noch der alte graue oder rosafarbene oder bereits schon der Führerschein im Scheckkartenformat ist.

Der Kreis Lippe empfiehlt einen früheren Umtausch - vor allem bei den „ganz alten“ Dokumenten, also den grauen und rosa Führerscheinen. Besonders wenn Sie ins Ausland reisen oder einen Mietwagen buchen wollen. 

Onlineantrag auf der Seite des Kreises Lippe (s. oben):

  • insgesamt 26,50 Euro (Gebühr von 25,50 Euro nach Ziffer 202.5 der GebOSt an sowie eine Gebühr von 1,00 Euro nach Ziffer 126.2 der GebOSt)
    > Die Gebühren sind bei Abholung des neuen Kartenführerscheins in der Führerscheinstelle des Kreises Lippe zu bezahlen. Dort wird ausschließlich bargeldlose Zahlung akzeptiert

 

persönlicher Antrag in der Bürgerberatung mit anschließender Bearbeitung durch den Kreis Lippe:

  • die Gebühr für den Umtausch beträgt 32,80 Euro (seit 01.01.2025)
  • die Gebühr bei Ersatz des bisherigen Kartenführerscheins (z. B. bei Namensänderung) beträgt 32,80 Euro (seit 01.01.2025)

Bargeldzahlung

Bargeldlose Zahlung