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Elternbeitrag für die Betreuung in Kitas, in der Kindertagespflege, im Hort und in der OGS der städt. Grund- und Förderschulen

Beschreibung

Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung, einer OGS (offenen Ganztagsschule) oder der Inanspruchnahme von Kindertagespflege werden vom Jugendamt Elternbeiträge erhoben. Sie richten sich nach dem Jahreseinkommen der/des im Haushalt lebenden leiblichen Eltern/Elternteils und des Kindes und dem/der jeweils gebuchten Platz / Stundenzahl.

HINWEIS: Die Informationsblätter werden zurzeit überarbeitet und stehen bald für Sie bereit. Die Satzung mit Gültigkeit ab 01.08.2024 ist hier unter "Downloads" abrufbar.

Elternbeitragssatzung der Stadt Detmold für Kitas, Kindertagespflege, Hort und OGS vom 22.03.2024, gültig ab 01.08.2024

Einkommenunterlagen 

Es kann kein pauschaler Zeitraum angegeben werden. 

HINWEIS: Der Beitragsrechner läuft zum 31.07.2024 aus! Ab dem 01.08.2024 wird Ihr Einkommen und der sich daraus ergebende Beitrag gestaffelt, siehe Satzung unter dem Reiter "Downloads"!

Der Elternbeitrag ist einkommensabhängig. Erläuterungen finden Sie in den Informationsblättern unter Downloads.