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Beratung bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung (§8b-Beratung)

Beschreibung

Kinder und Jugendliche stehen unter besonderem Schutz in unserer Gesellschaft. Dieser Schutzauftrag ist im Bundeskinderschutzgesetz verankert. 

Fachkräfte, die mit Kindern arbeiten und zur Gruppe der Berufgeheimnisträger zählen, wie zum Beispiel Ärzte und Ärztinnen, Lehrer und Lehrerinnen, Hebammen, Psychologen und Psychologinnen und Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen bzw. -pädagogen und -pädgoginnen sowie alle anderen Personen (auch Ehrenamtliche in Vereinen), haben einen Anspruch auf Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung (§ 8b SGBVIII und § 4KKG Abs.2). Alle Fachkräfte sollen gemeinsam mit dem betroffenen Kind und den Sorgeberechtigten die Situation erörtern und durch ein Hinwirken auf Inanspruchnahme von Hilfen die Gefährdung abwenden.

Dies bedeutet, wenn Sie Sorgen um ein Kind oder eine*n Jugendliche*n bestehen, 
zum Beispiel: 
- weil sich ein Kind Ihnen anvertraut hat oder 
- Sie ein das Gefühl haben, dass etwas nicht stimmt
- Sie sich Verhaltensweisen des Kindes / Jugendliche*n einfach nicht erklären können, 
steht Ihnen eine kostenfreie und anonyme Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft zur Verfügung.

Die Beratung:
- erfolgt anonymisiert in Bezug auf das betroffene Kind / Jugendliche*n,
- kann persönlich oder telefonisch erfolgen,
- unterstützt Sie bei der Einschätzung der Situation,
- hilft Ihnen bei der Überlegung und Planung nächster Schritte,
- informiert Sie über mögliche und geeignete Hilfeangebote,
- informiert Sie über den Ablauf einer möglichen Kindeswohlgefährdungsmitteilung beim Jugendamt,
- ist vertraulich und unterliegt der Schweigepflicht.

Dann melden Sie sich bei uns, wir unterstützen Sie.

KKG und SGB VIII

Es kann keine pauschalierte Angabe zur Bearbeitungsdauer getroffen werden. Grundsätzlich erfolgt ein Beratungstermin innerhalb einer Woche.

Die Beratung ist kostenfrei.

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