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Blindengeld und Gehörlosenbeihilfe
Kurzbeschreibung
Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich nach dem GHBG (Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose) haben grundsätzlich Personen, deren Seh- oder Hörvermögen massiv herabgesetzt ist und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen haben.
Beschreibung
Das Blindengeld bzw. die Gehörlosenbeihilfe wird vom LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe) bearbeitet. Entsprechende Anträge erhalten Sie bei der Stadt Detmold. Die Stadt Detmold nimmt Ihre Anträge entgegen und leitet Sie an den LWL weiter.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 4.1.10 Leistungen SGB XII, Betreuungsstelle und Rentenstelle
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- Wittekindstraße 7
- 32756 Detmold
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Hanke
Teamleitung- Telefon:
- 05231 977-565
- E-Mail:
- sozialhilfe@detmold.de