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Dienstleistungsinformationen
Blindengeld und Gehörlosenbeihilfe
Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich nach dem GHBG (Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose) haben grundsätzlich Personen, deren Seh- oder Hörvermögen massiv herabgesetzt ist und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen haben.
Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich nach dem GHBG (Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose) haben grundsätzlich Personen, deren Seh- oder Hörvermögen massiv herabgesetzt ist und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen haben. Das Blindengeld bzw. die Gehörlosenbeihilfe wird vom LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe) bearbeitet. Entsprechende Anträge erhalten Sie bei der Stadt Detmold. Die Stadt Detmold nimmt Ihre Anträge entgegen und leitet Sie an den LWL weiter.
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
Onlinedienstleistungen
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Zuständige Einrichtung
- 4.1.10 Leistungen SGB XII, WoG, Betreuungsstelle
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- Wittekindstraße 7
- 32756 Detmold
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Kathrin Hake
Teamleitung- Telefon:
- 05231 977-507
- E-Mail:
- k.hake@detmold.de