Blindengeld und Gehörlosenbeihilfe

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Blindengeld und Gehörlosenbeihilfe

Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich nach dem GHBG (Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose) haben grundsätzlich Personen, deren Seh- oder Hörvermögen massiv herabgesetzt ist und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen haben.

Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich nach dem GHBG (Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose) haben grundsätzlich Personen, deren Seh- oder Hörvermögen massiv herabgesetzt ist und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen haben. Das Blindengeld bzw. die Gehörlosenbeihilfe wird vom LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe) bearbeitet. Entsprechende Anträge erhalten Sie bei der Stadt Detmold. Die Stadt Detmold nimmt Ihre Anträge entgegen und leitet Sie an den LWL weiter.

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