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Als Wahlhelfer/-in anmelden

Kurzbeschreibung

Wahlhelfende sind nach erstem Verständnis die Personen, die Stimmzettel in den Wahllokalen ausgeben, die ordnungsgemäße Wahl der Wahlberechtigten beobachten und danach die Stimmzettel auszählen.

Beschreibung

Als Wahlhelfende sind in Deutschland je nach Art der Wahl unterschiedliche Personenkreise zugelassen:

  • Bei Kommunalwahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren 
  • Bei Bundes- und Landtagswahlen: Deutsche ab 18 Jahren 
  • Bei Europawahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren 

 

Wahlhelfende werden durch das Wahlamt der jeweiligen Gemeinde bestellt. Diese ehrenamtliche Tätigkeit darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden. Bevorzugt werden allerdings Wahlhelfende, die sich freiwillig zu dieser ehrenamtlichen Tätigkeit melden.

Andere Wahlhelfende
Neben dem in Wahlämtern eingesetzten Wahlhelfer/-innen gibt es jedoch noch mehr Personen und Organisationen, die sich dafür einsetzen, dass der/-m Bürger/-in geholfen wird, an einer anstehenden Wahl teilzunehmen.

Personen und Organisationen den Bürger/-innen mit Handicap helfen, zur Wahlurne zu gelangen oder per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen (z.B. gemeinnützige oder persönliche Transportdienst und -hilfen) 
die sich dafür einsetzen, dass das aktive und passive Wahlrecht genutzt wird oder werden kann 
die Software, Internetdienste/-verfahren und andere Medien einsetzen, um der Bürgerschaft  im Zusammenhang mit einer Wahl Entscheidungs- und Orientierungshilfen anzubieten.

 

Die nächsten Wahltermine in Detmold sind (Stand November 2023):

  • am 09. Juni 2024 die Wahl zum Europäischen Parlament

 

Weitere Information zu Wahlen erhalten Sie auf den Seiten des Wahlteams: Wahlen

§ 5 Europawahlgesetz

Die Entschädigung für die Wahlhelfer in Detmold wird nach den jeweils geltenden Wahlvorschriften gezahlt

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen