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Nutzung des Kommunalen Wappens

Beschreibung

Die Stadt Detmold führt nach § 2 der Hauptsatzung der Stadt Detmold ein Stadtwappen. Die Wappenbezeichnung lautet: "In Rot eine weiße Stadtbefestigung; über einer zinnengekrönten Mauer, die an den Enden mit zwei freistehenden Kreuzen und vor den mittleren Zinnenöffnungen mit zwei Lippischen Rosen (rot mit gelben Butzen) auf Schilden versehen ist, öffnet sich zwischen zwei dreigeschossigen Zinnentürmen ein Torbogen, der eine Lippische Rose (rot mit gelben Butzen) auf weißem Grund einschließt. Über dem Torbogen ein Mittelturm mit spitzem Dach, das auf der Spitze ein Kreuz, an beiden Dachenden je eine Kugel trägt." Die Form des Wappenschildes ist beliebig zu wählen, das Wappen kann mit oder ohne Krone dargestellt werden. 

Das Wappen der Stadt Detmold ist ein Hoheitszeichen, über das ausschließlich die Stadt verfügt. Das Wappen ist gemäß § 14 Gemeindeordnung NRW i.V.m. § 12 BGB geschützt. Die Verwendung des Wappens durch dritte natürliche oder juristische Personen ist genehmigungspflichtig.

Gemäß § 3 der Richtlinie zur Verwendung des Stadtwappens der Stadt Detmold kann eine Genehmigung unter Maßgabe folgender Kriterien erteilt werden: 

a. wenn das Ansehen der Stadt Detmold nicht gefährdet oder geschädigt wird,
b. wenn jeder Anschein einer amtlichen Verwendung vermieden wird,
c. wenn das Stadtwappen heraldisch und künstlerisch einwandfrei verwendet wird.
Die Genehmigung kann mit Nebenbestimmungen versehen und widerruflich erteilt werden. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Genehmigung besteht nicht.

Ausgeschlossen ist die Verwendung des Stadtwappens gemäß § 4 der Richtlinie zur Verwendung des Stadtwappens der Stadt Detmold in folgenden Fällen:

(1) Gewerbetreibenden wird der Gebrauch nur gestattet, wenn mit der Wiedergabe des Wappens gewährleistet wird, dass diese gleichzeitig eine würdige Verwendung ist, die den Ruf der Stadt Detmold fördert, ihm zumindest nicht abträglich ist.
 
(2) Die Verwendung des Stadtwappens zu politischen Zwecken ist ausgeschlossen.

(3) Die Verwendung des Stadtwappens in Verbindung mit moralisch verwerflichen, insbesondere rassistischen, sexistischen, diskriminierenden oder verfassungsfeindlichen Inhalten ist ausgeschlossen.

 

 

Gemeindeordnung NRW, Richtlinie zur Verwendung des Stadtwappens der Stadt Detmold

Gemäß § 5 der Richtlinie zur Verwendung des Stadtwappens der Stadt Detmold ist ein schriftlicher Antrag zur Verwendung unter Beifügung einer Begründung erforderlich. 
Der Antrag muss mindestens enthalten: 
- Name, Anschrift und Unterschrift des Antragstellers
- Angaben über die Art, Form, Zeitraum und Anzahl der Verwendung
- ein Muster der mit dem Wappen oder der Flagge zu versehenden Gegenstände.
Die Stadtverwaltung kann weitere Angaben und Unterlagen zum Antrag anfordern.

 

Die Genehmigung der Verwendung kann gemäß § 6 der Richtlinie zur Verwendung des Stadtwappens der Stadt Detmold unter folgenden Umständen zuückgenommen oder widerrufen werden:

a. die durch die Genehmigung erteilte Befugnis überschritten oder die Nebenbestimmungen nicht erfüllt werden,
b. die Genehmigungsvoraussetzungen weggefallen sind.
Bei Widerruf/Rücknahme ist die Verwendung des Wappens unverzüglich zu unterlassen.

Schriftliche und begründete Antragsstellung und anschließende Genehmigung oder Ablehnung des Antrages seitens der Stadt Detmold.

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