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Verwendung des Landeswappens

Beschreibung

Das Landeswappen ist Ausdruck staatlicher Gewalt. Ihre Verwendung ist daher nur den staatlichen Behörden und Einrichtungen vorbehalten. Besonders häufig sind sie als Amtsschilder an den Dienstgebäuden und auf Dokumenten dieser Stellen zu finden.

Die amtlichen Wappen dürfen ausschließlich von Behörden und Einrichtungen des Landes genutzt werden. Anderen Stellen, die diese Wappen benutzen, droht eine Strafe nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz.

Damit Stellen außerhalb der Landesverwaltung ihre Verbundenheit mit dem Land Nordrhein-Westfalen ausdrücken können, ist das Nordrhein-Westfalen-Zeichen zur Verwendung durch Jedermann freigegeben worden.

Verordnung über die Führung des Landeswappens.

Das Nordrhein-Westfalen-Zeichen kann auf der Seite des Land NRW runtergeladen werden. 

Das Nordrhein-Westfalen-Zeichen kann auf der Seite des Land NRW runtergeladen werden.

Keine Gebühren.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen