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Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen

Beschreibung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen benötigt, wie entweder die Erteilung einer Gaststättenkonzession,der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, oder der Erteilung öffentlicher Aufträge und so weiter. Die wichtigsten Ausstellungsgründe stehen im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit. Die Gewerbeordnung und die gewerberechtlichen Spezialgesetze, zum Beispiel das Gaststättengesetz, enthalten zahlreiche Zulassungsbeschränkungen.

Hier sind an erster Stelle die erlaubnispflichtigen Gewerbe zu nennen. Erst die rechtswirksame Erteilung einer persönlichen Erlaubnis - zum Beispiel einer Gaststättenkonzession, einer Genehmigung nach § 35 c Gewerbeordnung und so weiter - begründet für die Erwerberin oder den Erwerber der Erlaubnis ein Recht, das Gewerbe auszuüben.

Für die Genehmigung zur Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigen Sie in aller Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt Detmold, wenn Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren Firmenstandort in Detmold haben bzw. planen oder wenn Sie einen Nachweis benötigen, dass keine offenen Forderungen aus Steuern oder Grundbesitzabgaben seitens der Stadt Detmold gegen Sie bestehen. Weitere Unbedenklichkeitsbescheinigungen erteilen auch die Finanzämter für deren Steuerforderungen. Sie können die Unbedenklichkeitsbescheinigung schriftlich oder telefonisch bestellen und erhalten die Bescheinigung dann innerhalb weniger Tage per Post. Eine persönliche Entgegennahme in der Staddtkasse ist ebenfalls möglich.

  • Personalausweis, Pass oder amtliches Identitätsdokument
  • Mitteilung, für welchen Zweck die Bescheinigung benötigt wird
  • Schriftliche Vollmacht, wenn Sie die Bescheinigung für eine andere Person abholen möchten

Für die erste Ausfertigung der Unbedenklichkeitsbescheinigung wird eine Gebühr von 7,50 Euro erhoben. Jede weitere Ausfertigung wird mit 3,75 € berechnet.

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