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Eingangsmanagement und Kindeswohlgefährdung

Beschreibung

Das Eingangsmanagement stellt den ersten Kontakt zum Jugendamt dar. Alle Anliegen, die im Zusammenhang mit Kindern, Jugendlichen und Familien stehen, werden zu Beginn in dieser Stelle bearbeitet.
Dies betrifft auch die Mitteilungen bei einem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung. 

Von einer Kindeswohlgefährdung spricht man, wenn davon auszugehen ist, dass durch gewisse Umstände die positive und gesunde Entwicklung des Kindes akut oder langfristig beeinträchtigt bzw. gefährdet ist.

Der Kinderschutz ist in Deutschland zuerst an das Recht der Eltern geknüpft, aber nicht immer sind Eltern ausreichend in der Lage, die Bedürfnisse ihrer Kinder zu erfüllen. Wenn daraus eine Gefahr für Kinder wird, dann ist das Jugendamt mit seinem staatlichen Schutzauftrag verpflichtet, diese Gefahr abzuwenden: 
- mit Beratung,
- mit Hilfen, 
- mit Unterstützung,
- mit vorübergehenden Schutzmaßnahmen (Inobhutnahme) außerhalb der Familie.

Jugendämter können nicht alles sehen, deshalb sind wir auf das wachsame Auge unserer Partner im sozialen Frühwarnsystem angewiesen. Und dazu gehört auch das wachsame Auge von Bürgerinnen und Bürgern, die mit der Mitteilung einer möglichen Kindeswohlgefährdung eine gesellschaftliche Mitverantwortung übernehmen.

Vertraulichkeit und Anonymität
Wir gehen streng vertraulich mit Mitteilungen um, die auch anonym sein können. Die von den Mitteilungen betroffenen Familien haben also nicht das Recht zu erfahren, wer gemeldet hat. So ist auch die Rechtsprechung unserer Gerichte. Umgekehrt ist es so, dass auch die Mitteiler oder Mitteilerinnen keinen Anspruch auf Rückmeldung haben. 

Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung können zum Beispiel sein:
schlechte Ernährung, unangemessene Kleidung, unregelmäßiger Schulbesuch, schlechte hygienische Wohnverhältnisse, Aufsichtspflichtverletzungen, Gewalt in der Erziehung, mangelnde Wertschätzung der Kinder, überforderte, vielleicht auch psychisch kranke Eltern, Suchtprobleme in der Familie, das allen können Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung sein. 

Erreichbarkeit
Die Mitteilung einer Kindeswohlgefährdung kann auf unterschiedliche Arten erfolgen, wie:
- telefonisch
- schriftlich 
- persönlich.
Die Telefonnummern und Ansprechpartner für Mitteilungen zur Kindeswohlgefährdung sind die Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen der Kinderschutzfachstelle/Eingangsmanagment des Jugendamtes.

Mitteilungen können Sie uns über folgende E-Mail-Adresse: kinderschutz@detmold.de zusenden.

 

Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

Für die Mitteilung und der Überprüfung ist es hilfreich, dass Eckdaten über die Familie übermittelt werden. 

Wir überprüfen alle Mitteilungen und leiten zeitnah eine fachlich fundierte Risikoeinschätzung ein. 

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