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Vermögensbewertung, Abwassersatzung, Vorfinanzierungen

Beschreibung

Bewertung des Anlagevermögens der öffentlichen Kanalisation, Pumpwerke u. anderer Sonderbauwerke, die der Abwasserbeseitigung dienen und Ermittlung der kalkulatorischen Kosten zwecks Feststellung des Gebührenbedarfs;

Abwassersatzungen (Entwässerungssatzungen, Beitrags- und Gebührensatzungen) nach dem Stand der Gesetze und Rechtsprechung laufend halten;

Abrechnung bzw. Rückzahlung vertraglich vereinbarter Vorfinanzierungen

Entwässerungssatzung der Stadt Detmold 66.01

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Detmold 66.02

§§ 7, 8 u. 9 der GO NRW

§§ 1, 2, 4, 6 bis 8 KAG NRW

Abwasserbeseitigungspflicht nach § 51 ff. LWG NRW

Abwassergebühren lt. Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen