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Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen beantragen

Beschreibung

Der Gebrauch von Straßen, Wegen und Plätzen ist jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet, sogenannter Gemeinbrauch.

Wenn eine öffentliche Verkehrsfläche "über den Gemeingebrauch hinaus" genutzt werden soll, wird eine Sondernutzungsgenehmigung benötigt.

Eine Erlaubnis wird unter anderem benötigt für:

  • Das Verteilen von Flyern (Werbung und Informationsschriften) für kommerzielle Zwecke
  • Informations- und Verkaufsstände,
  • das Aufstellen von Containern/Mulden und Gerüsten sowie die vorübergehende Lagerung von Baumaterialien im öffentlichen Verkehrsraum,
  • das Aufstellen und Anbringen von Hinweis- und Werbetafeln, 
  • Außengastronomie und Warenauslagen.

Erlaubnisse für Plakatierungen in der Stadt Detmold innerhalb der Ortsdurchfahrten können für Sonderveranstaltungen erteilt werden.
Unterschieden wird hierbei ob die Veranstaltung kommerziell (gewerblich) oder nicht kommerziell (gemeinnützig) ist.

Für kommerzielle (gewerblich) Veranstaltungen gilt:

  • Die Anzahl der genehmigungsfähigen Plakatstandorte beträgt 24 Stück.
  • Die Plakate dürfen eine Größe von DIN A1 nicht überschreiten.
  • Die Dauer der Plakatierungserlaubnis beträgt 8 Tage.
  • An jeweils einem Plakatstandort ist ein Plakat in Fahrtrichtung mit dem Aufkleber „Genehmigter Werbeaushang“ zu markieren.

Für nicht kommerzielle (gemeinnützig)Veranstaltungen gilt:

  • Die Anzahl der genehmigungsfähigen Plakatstandorte beträgt 30 Stück.
  • Die Plakate dürfen eine Größe von DIN A1 nicht überschreiten.
  • Die Dauer der Plakatierungserlaubnis beträgt 14 Tage.
  • An jeweils einem Plakatstandort ist ein Plakat in Fahrtrichtung mit dem Aufkleber „Genehmigter Werbeaushang“ zu markieren.

Es können für max. 4 Veranstaltungen gleichzeitig Plakate genehmigt werden. Bei mehr als 4 Antragstellern finden bei der
Entscheidung sowohl die Daten der Antragseingänge als auch die Anzahl der bislang erteilten Erlaubnisse Berücksichtigung.

Hinsichtlich der Plakatierungen für Wahlveranstaltungen gilt der gemeinsame Runderlass des Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und
Verkehr und des Innenministers bzgl. „Lautsprecher- und Plakatwerbung der Parteien und Wählergruppen aus Anlass von Bundestags-,
Landtags- und Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen“.

Der Antrag für eine Sondernutzungserlaubnis kann grundsätzlich formlos gestellt werden. Eventuell sind zusätzliche Skizzen (Lagepläne mit Maßangaben) erforderlich.

Erlaubnisse für Plakatierungen: Die Plakatierung muss eine Woche vorher beantragt werden.

Je nach Nutzungsart- und dauer sind Gebühren in unterschiedlicher Höhe zu entrichten. Bestimmte Sondernutzungen, die gemeinnützigen, kirchlichen oder kulturellen Zwecken dienen, sind gebührenfrei.

Erlaubnisse für Plakatierungen: Die Gebühr beträgt je Woche 127,50 €. Gemeinnützige Organisationen sind gebührenfrei.

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Zuständige Kontaktpersonen