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Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen beantragen
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Jede Inanspruchnahme öffentlicher Straßen, Wege und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus (das ist "begehen", "befahren") bedarf als Sondernutzung einer Erlaubnis. Diese "Sonder-" Nutzung muss beantragt und genehmigt werden. Sondernutzungen sind z. B. das Aufstellen von Tischen und Stühlen, Informationsständen, Verkaufsauslagen, Plakatierungen und dergleichen.
Der Antrag für eine Sondernutzungserlaubnis kann grundsätzlich formlos gestellt werden. Eventuell sind zusätzliche Skizzen (Lagepläne mit Maßangaben) erforderlich.
Je nach Nutzungsart- und dauer sind Gebühren in unterschiedlicher Höhe zu entrichten. Bestimmte Sondernutzungen, die gemeinnützigen, kirchlichen oder kulturellen Zwecken dienen, sind gebührenfrei.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- 7.1.90 Team Verkehr
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- Paulinenstraße 45
- 32756 Detmold
- Postfach 32754
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- Telefon:
05231 977-305 - Fax:
05231 977-523 - E-Mail:
verkehrsangelegenheiten@detmold.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktperson
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Herr Busch
Sondernutzungen, stv. Marktmeister- Telefon:
- 05231 977-630
- E-Mail:
- a.busch@detmold.de