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Schmutzwassergebühr (Nur Schmutzwasser)
Beschreibung Beschreibung
Die Schmutzwassergebühr wird nach der Menge des häuslichen und gewerblichen Schmutzwassers berechnet, das der öffentlichen Abwasseranlage von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt wird.
Als Schmutzwassergemenge gilt die aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage bezogene Frischwassermenge. Der Versand des Gebührenbescheides erfolgt mit der Jahresendabrechnung der Stadtwerke Detmold.
Grundstücke mit Wasser aus privaten Brunnen oder Brauchwassernutzungsanlagen:
Die Stadt Detmold erhebt Schmutzwassergebühren in einem gesonderten Bescheid.
Die Berechnung erfolgt auf Grund
- eines geeichten Zwischenzählers oder
- einem Schätzwert von 36 m³ pro Person und Jahr für aus privaten Brunnen und
einer Pauschale von 4 m³ pro Person und Jahr bei
Regenwassernutzungsanlagen, das als Brauchwasser für WC-Spülung und/oder
Waschmaschine verwendet wird.
Zahlungsart
Lastschrifteinzug oder Überweisung
Die Schmutzwassergebühr wird nach der Menge des häuslichen und gewerblichen Schmutzwassers berechnet, das der öffentlichen Abwasseranlage von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt wird.
Als Schmutzwassergemenge gilt die aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage bezogene Frischwassermenge. Der Versand des Gebührenbescheides erfolgt mit der Jahresendabrechnung der Stadtwerke Detmold.
Grundstücke mit Wasser aus privaten Brunnen oder Brauchwassernutzungsanlagen:
Die Stadt Detmold erhebt Schmutzwassergebühren in einem gesonderten Bescheid.
Die Berechnung erfolgt auf Grund
- eines geeichten Zwischenzählers oder
- einem Schätzwert von 36 m³ pro Person und Jahr für aus privaten Brunnen und
einer Pauschale von 4 m³ pro Person und Jahr bei
Regenwassernutzungsanlagen, das als Brauchwasser für WC-Spülung und/oder
Waschmaschine verwendet wird.
Zahlungsart
Lastschrifteinzug oder Überweisung
Erstattungsanträge:
(z. B. Sonderabnehmer mit produktspezifischen Abzügen, Gärtnereien, landwirtschaftliche Betriebe)
Wassermengen, die nachweislich nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden, können auf Antrag bei der Berechnung der Schmutzwassermenge abgezogen bzw. erstattet werden. Der Nachweis der Wasserschwundmengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. Der Gebührenpflichtige ist grundsätzlich verpflichtet, den Nachweis durch eine auf seine Kosten eingebaute, messrichtig funktionierenden und geeichten Wasserzähler erbracht werden.
- Montage eines Wasserzählers
Es sind nur fest installierte Wasserzähler zulässig; sog. Aufsetz- oder
Aufschraubzähler hingegen nicht.
- Ist im Einzelfall auch der Einbau eines Wasserzählers zur Messung der
Wasserschwundmengen technisch nicht möglich oder dem Gebührenpflichtigen
nicht zumutbar, so hat der Gebührenpflichtige den Nachweis durch geeignete
Unterlagen zu führen.
- Beantragung der Rückerstattung
Sie erfolgt formlos. Ein Antrag kann nur für das letzte abgelaufene Kalenderjahr
erfolgen.
Sonstige Anträge, z. B. Wasserschaden/Wasserrohrbruch, Bäckereien, Fleischereien
Autowaschanlagen:
Die der Berechnung der Wasserschwundmenge erfolgt auf Antrag nach Vorlage der geeigneten Unterlagen.
- Entwässerungssatzung der Stadt Detmold
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
- Selbstauskunft Flächenfragebogen
Es kann keine pauschalierte Angabe über die Bearbeitungsdauer getroffen werden.
SEPA-Lastschrift
SEPA-Überweisung
Onlinedienstleistungen
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Zuständige Einrichtung
- 5.1.20 Verwaltungsservice
-
- Rosental 21
- 32756 Detmold
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05231 977-393
- E-Mail:
- i.spring@detmold.de
-
Herr Andreas Krüger
Teamleitung- Telefon:
- 05231 977-762
- E-Mail:
- a.krueger@detmold.de