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Niederschlagswassergebühr (Nur Regenwasser)

Beschreibung

Grundlage für die Berechnung der Niederschlagswassergebühren sind die bebauten und/oder befestigten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden (oberirdisch aufgrund des Gefälles) in die städtische Abwasseranlage gelangen kann. Eine Befreiung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, beantwortet der Betrieb Kanal – Grundstücksentwässerung – auf Anfrage.

Gebührenpflichtige sind
a) der Grundstückseigentümer; wenn ein Erbbaurecht bestellt ist, auch der
    Erbbauberechtigte,
b) der Nießbraucher oder derjenige, der ansonsten zur Nutzung des Grundstücks
    dinglich berechtigt ist,
c) der Straßenbaulastträger für die Straßenoberflächenentwässerung.
Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.

Zahlungsart
Lastschrifteinzug oder Überweisung

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Entsorgungssatzung der Stadt Detmold (66.02)

Entwässerungssatzung der Stadt Detmold (66.01)

Selbstauskunft der Grundstückseigentümer

Es kann keine pauschalierte Angabe über die Bearbeitungsdauer getroffen werden.

0,93 Euro für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche.

Ermäßigung um:
• 50 % für Flächen, die in eine Versickerungsanlage mit Überlauf in die städtische
Abwasseranlage entwässern.
• 50 % für Flächen mit versickerungsfähigen Oberflächenbelägen (z. B.
Rasengittersteine, sog. Ökopflaster) mit Überlauf in die städtische Abwasseranlage.
• 50 % für dauerhaft begrünte Grasdach- bzw. Gründachflächen mit Überlauf in die
städtische Abwasseranlage.
• 50 % für Dachflächen, von denen Niederschlagswasser in einer Regenwassernutzungsanlage aufgefangen und als Brauchwasser (WC-Spülung und/oder Waschmaschine) verwendet wird. Der Überlauf der Regenwassernutzungsanlage muss an die städtische Abwasseranlage angeschlossen sein.
• 100 %, wenn Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang erteilt wurde und das Niederschlagswasser nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird.

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen