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Genehmigung von Bordsteinabsenkungen, Baustellenzufahrten, Grundstückszufahrten, Grabenverrohrung

Beschreibung

Bordstein-/Gehwegabsenkungen/Zufahrt dienen dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der öffentlichen Verkehrsfläche aus erreichen zu können. Das Anlegen einer Grundstückszufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche bedarf einer Genehmigung, durch die Stadt Detmold als zuständiger Straßenbaulastträger.
Diese ist nicht in der "normalen" Baugenehmigung (Haus o.ä.) enthalten .

Ein entsprechender Antrag ist immer dann zu stellen, wenn
- eine bisher nicht vorhandene Zufahrt zu einer öffentlichen Verkehrsanlage erstmalig angelegt werden soll,
- eine vorhandene Zufahrt geändert werden soll oder
- eine vorhandene Zufahrt zurückgebaut werden soll.

Für die Bauausführung im öffentlichen Bereich sind ausschließlich Fachunternehmen mit einer Eintragung in der Handwerksrolle Straßenbau oder mit einer IHK-Eintragung zugelassen.

Für eine Bordstein-/Gehwegabsenkung/ Zufahrt ist in der Regel zudem eine Absperrung des öffentlichen Straßenraumes erforderlich. Der entsprechende Antrag zur Sperrgenehmigung ist nach Genehmigung, durch die bauausführende Firma/den von ihnen beauftragten Bauunternehmer, beim Fachbereich 5 Tiefbau und Immobilienmanagement der Stadt Detmold zu stellen. Nähere Informationen erhalten Sie nach der Erteilung Ihrer Genehmigung. Gerne können Sie sich auch vorab informieren.

Die Beantragung ist ab sofort auch online möglich!

Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (in der gültigen Fassung)

Sie können den Antrag direkt elektronisch über die Adresse https://gehwegabsenkung.detmold.de/ stellen. Neben dem vollstädig ausgefüllten Antrag, wird ein Lageplan benötigt, der alle erforderlichen Angaben über Lage, Breite und Länge der geplanten Absenkung enthalten muss.

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 4 Wochen und ist vom Umfang der Prüfungsschritte für die Baumaßnahme abhängig.

Ist die Bordsteinabsenkung für einen Neubau einer Garage oder eines Carports und auch in allen anderen Fällen erforderlich, so ist zu beachten, dass dieser Neubau zuerst durch das Bauordnungsamt der Stadt Detmold genehmigt werden muss.


Für eine sichere Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers innerhalb des Privatgrundstücks ist zu sorgen. Es darf kein Oberflächenwasser auf die Straße abgeleitet werden.

Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Straßenanlagen und Bäumen entstehen, haftet der Antragsteller in vollem Umfang.

Im Zusammenhang mit der Bautätigkeit auftretende Verschmutzungen sind unverzüglich zu beseitigen.

Die Genehmigung gilt für ein Jahr ab Zustellungsdatum. Danach erlischt diese Genehmigung und muss bei Bedarf neu beantragt werden.

Es ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 28,00€ bei Antragstellung fällig.
Die gesamten Baukosten sind vom Antragstellenden zu tragen. Dies beinhaltet auch die eventuell durchzuführenden Änderungen/Anpassungen an den öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der Beleuchtung und Beschilderung.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen