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Genehmigung von Bordsteinabsenkungen, Baustellenzufahrten, Grundstückszufahrten, Grabenverrohrung
Beschreibung Beschreibung
Bordstein-/Gehwegabsenkungen dienen dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der öffentlichen Verkehrsfläche aus erreichen zu können. Gehwegüberfahrten erfordern einen anderen Ausbau als der Gehweg selbst und bedürfen somit einer Genehmigung durch die Stadt Detmold, die nicht in der "normalen" Baugenehmigung (Haus o.ä.) enthalten ist.
Die Arbeiten dürfen zudem nur von Firmen durchgeführt werden, die als Straßen- und Tiefbauunternehmen im öffenlichen Raum zugelassen und in der Handwerksrolle eingetragen sind.
Eine Liste kann beim Team Bauleitung Tiefbau angefordert werden.
Für eine Bordstein-/Gehwegabsenkung ist in der Regel zudem eine Absperrung des öffentlichen Straßenraumes erforderlich. Der entsprechende Antrag ist beim Team Verkehrstechnik der Stadt Detmold zu stellen. Nähere Informationen erhalten Sie nach der Erteilung Ihrer Genehmigung. Gerne können Sie sich auch vorab informieren.
Die Beantragung ist ab sofort auch online möglich!
§ 14a Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
§ 20 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
§ 25 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
Sie können den Antrag direkt elektronisch über die Adresse https://gehwegabsenkung.detmold.de/ stellen.
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 4 Wochen und ist vom Umfang der Prüfungsschritte für die Baumaßnahme abhängig.
Es ist eine Gebühr in Höhe von 28,00€ bei Antragstellung fällig.
Weitere Kosten fallen für den Bau/ die Herstellung der Zufahrt an.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- 5.2.20 Bauleitung Tiefbau
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- Rosental 21
- 32756 Detmold
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Zuständige Kontaktperson
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- Telefon:
- 05231 977-373
- E-Mail:
- m.budde@detmold.de