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Leichenpass
Beschreibung
Werden bei der Überführung einer Leiche nationale Grenzen überschritten, so ist ein gesondertes Antragsverfahren mit Ausstellung eines Leichenpasses sowie die Berücksichtigung rechtlicher und technischer Bestimmungen des Ursprungs- und Ziellandes erforderlich. Zusätzlich gilt in einigen Bundesländern bei Landesgrenzübertritt eine sog. Vorführpflicht.
In Deutschland ist der Transport einer Leiche zudem ausschließlich in einem nach DIN-Norm geprüften Fahrzeug gestattet. Die Überführung erfolgt regelhaft vom Ort des Versterbens zu einem geeigneten Klimaraum und im Rahmen der Bestattung von dort zum Krematorium und/oder letzter Ruhestätte.
- Sterbeurkunde
- Todesbescheinigung mit Angabe der Todesursache (natürlicher Tod) – wenn Todesursache „ungeklärt“, muss die Freigabe durch die Staatsanwaltschaft/Polizei vorliegen
- Einsargungsbescheinigung des Bestatters
20,00 €
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 7.2.00 Ordnung/Gewerbe/Wahlen 7.2.10 Team Ordnung
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- Paulinenstraße 45
- 32756 Detmold
- Postfach 32754
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- Telefon:
05231 977-777 - Fax:
05231 977-523 - E-Mail:
ordnung@detmold.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Grade
Öffentliche Sicherheit und Ordnung- Telefon:
- 05231 977-409
- E-Mail:
- m.grade@detmold.de
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Herr Behling
Öffentliche Sicherheit und Ordnung- Telefon:
- 05231 977-8777
- E-Mail:
- l.behling@detmold.de