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Osterfeuer

Beschreibung

Osterfeuer werden von örtlichen Vereinen und Gruppen organisiert und müssen als Veranstaltung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Üblicherweise erfolgt die Genehmigung durch das Ordnungsamt. 


Privatpersonen ist es nicht erlaubt, ein Osterfeuer abzubrennen (§ 13 Abs. 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Detmold). Jedes offene Feuer muss bei der Ordnungsbehörde angemeldet werden und bedarf einer Genehmigung.

Zur Genehmigungserteilung werden neben dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf ein Osterfeuer auch folgende Unterlagen benötigt:

• ein maßstabgetreuer Lageplan der Örtlichkeit mit Einzeichnung der genauen Position des Feuers (aktuelles Luftbild - sollte dies nicht möglich sein die Örtlichkeit als Fotomaterial übersenden)

• Benennung einer volljährigen Ansprechperson und deren Erreichbarkeit

• Benennung der getroffenen Brandschutzmaßnahmen (z. B. Bereitstellung von Feuerlöschern, Brandsicherheitswache der Feuerwehr, etc.)

 

Sollten Sie auch eine Genehmigung nach dem Gaststättengesetz für den Verkauf von alkoholfreien / alkoholischen Getränken gem. § 12 des Gaststättengesetzes und/oder die Sperrzeitverkürzung gem. § 18 des Gaststättengesetzes benötigen, ist diese separat zu beantragen.

Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Ostern bei der Ordnungsbehörde eingegangen sein. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen.

50,00 € 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen