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Hundehaltung - Befreiung vom Leinenzwang
Beschreibung Beschreibung
Durch einen behördlichen anerkannten Sachverständigen kann für Hunde ein Wesenstest erfolgen. Dieser Sachverständige entscheidet darüber, ob eine Befreiung vom Leinenzwang möglich ist.
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Verhaltensprüfung kann die örtliche Ordnungsbehörde die Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht erteilen. Die Verhaltensprüfung ist auch Grundlage für die Beurteilung von im Einzelfall gefährlichen Hunden.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- 7.1.80 Team Ordnung
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- Paulinenstraße 45
- 32756 Detmold
- Postfach 32754
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- Telefon:
05231 977-777 - Fax:
05231 977-523 - E-Mail:
ordnung@detmold.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Schöps
Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bestattungsangelegenheiten- Telefon:
- 05231 977-777
- E-Mail:
- ordnung@detmold.de
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Frau Jaletzke
Wahlen und Gewerbe- Telefon:
- 05231 977-157
- E-Mail:
- k.jaletzke@detmold.de