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Hundehaltung - Befreiung vom Leinenzwang

Beschreibung

Durch einen behördlichen anerkannten Sachverständigen kann für Hunde ein Wesenstest erfolgen. Dieser Sachverständige entscheidet darüber, ob eine Befreiung vom Leinenzwang möglich ist.

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Verhaltensprüfung kann die örtliche Ordnungsbehörde die Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht erteilen. Die Verhaltensprüfung ist auch Grundlage für die Beurteilung von im Einzelfall gefährlichen Hunden.

Gefährliche Hunde

Gefährliche Hunde im Sinne von §3 Absatz 2 Landeshundegesetz sind Hunde der Rassen: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.

Hunde bestimmter Rassen

Als Hunde bestimmter Rassen im Sinne von §10 Absatz 1 Landeshundegesetz gelten Hunde der Rassen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu, deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

Kreuzungen in diesem Sinne

Kreuzungen in diesem Sinne sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin / der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung in vorbezeichneten Sinnen nicht vorliegt.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen