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Gartenbewässerung – Erstattung von Schmutzwassergebühren

Beschreibung

Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden, können auf Antrag bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr erstattet werden. Ein geeigneter Nachweis ist ein Zwischenzähler, der den eichrechtlichen Kriterien entspricht.

  • Montage eines Zwischenzählers
    Es sind nur fest installierte Wasserzähler zulässig; sog. Auf- oder Unterschraubzähler hingegen nicht. Üblicherweise wird in eine vom Keller oder vom Erdgeschoss eines Hauses in den Garten führende Leitung eine Wasseruhr eingebaut. Der Einbau eines Zwischenzählers ist von dem Gebührenpflichtigen selbst zu veranlassen. Zwischen dem Wasserzähler und der Zapf- oder Auslaufstelle dürfen sich keine Abzweige zu anderen Zapf- oder Auslaufstellen befinden.
     
  • Anmeldung (optional)
    Nach Einbau eines Zwischenzählers kann die Zählernummer, das Einbaudatum und der Eichzeitraum der Stadt Detmold mitgeteilt werden (siehe Anmeldeformular).
    Der Anmeldung kann ein Foto der Installationsweise des Zwischenzählers beigefügt werden.

 

  • Antrag auf Erstattung der Schmutzwassergebühren
    Die Geltendmachung der Wasserschwundmenge (Wasserverbrauch Garten) erfolgt jährlich. Sofern Sie im vorhergehenden Jahr den Zählerstand mitgeteilt haben, können Sie auch dieses Mal Ihren Zählerstand melden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie den Antrag nicht an die Stadtwerke Detmold GmbH, sondern an die Stadt Detmold richten.

 

  • Erstattung
    Wenn Sie den Antrag bis zum 15.11. stellen, wird der Erstattungsbetrag in der Jahresendabrechnung der Stadtwerke gutgeschrieben. In der Jahresendabrechnung der Stadtwerke wird die Gutschrift als „Korrektur“ aufgeführt. Ein weiterer Vorteil der frühzeitigen Meldung ist für Sie, dass die Antragstellung zwischen der Endablesung der Stadtwerke und dem Ablauf der Antragsfrist nicht in Vergessenheit geraten kann. Sollten Sie Ihren Antrag dennoch erst nach dem 15.11. einreichen, erfolgt wie bisher eine vollständige Berechnung der Schmutzwassergebühr und ggf. eine Erstattung Ende des nächsten Frühjahrs. Anträge die nach dem 15.01. eingehen, sind verspätet und führen nicht zu einer Erstattung.

    Die Formulare für die Anmeldung und den Antrag finden Sie unten auf der Seite unter "Onlinedienstleistungen (Formulare)".
     
  • Zählerstände
    Der Zwischenzähler ist vom Gebührenpflichtigen selbst abzulesen. Stichprobenartige Kontrollen können durch Mitarbeitende der Stadtverwaltung erfolgen.

 

  • Schmutzwassergebühren
    3,84 € je Kubikmeter Schmutzwasser

 

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass eine Gebührenerstattung für den Wassertausch eines Swimmingpools/Planschbeckens nicht gewährt wird. Das abzulassende Wasser ist durch Gebrauch wie auch durch Zusätze zu Abwasser geworden und muss daher der Kanalisation zugeführt werden.

Abwassersatzung Detmold

Schmutzwassergebühren: 3,84 € je Kubikmeter