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Artenschutz

Beschreibung

Weltweit schwindet die biologische Vielfalt. Dies ist u. a. zurückzuführen auf den Verlust von natürlichen Lebensräumen durch die zunehmende Inanspruchnahme durch die Menschen. Zentrale Aufgabe des Artenschutzes ist der Erhalt der Artenvielfalt in ihrem angestammten Lebensraum.

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und die Vogelschutz-Richtlinie (V-RL) gehören zu den wichtigsten Ansätzen der Europäischen Union (EU) zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Europa. Die darin genannten Arten und Lebensräume sollen dauerhaft gesichert und in einen besseren Erhaltungszustand gebracht werden.

Durch die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes am 01.03.2010 wurde das deutsche Artenschutzrecht an die europarechtlichen Vorgaben angepasst. Deshalb sind Artenschutzbelange bei allen Bauleitplanverfahren, z. B. bei Aufstellung bzw. Änderung eines Bebauungsplanes, und allen Baugenehmigungsverfahren nach der Landesbauordnung zu beachten. Dies erfolgt im Rahmen einer Artenschutzprüfung (ASP).

Damit erhält das Artenschutzrecht ein wirksames Instrument zur Sicherung der biologischen Vielfalt. Es gibt zwar Ausnahmemöglichkeiten, die aber wenig Raum für planerisches Ermessen lassen. Insofern werden gesteigerte Anforderungen an die Bauleitplanung und die Genehmigung von Vorhaben gestellt.

Der Artenschutz wird im Wesentlichen von der Unteren Naturschutzbehörde des Kreis Lippe bearbeitet.

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