Vorbescheid

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Vorbescheid

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Anträge und Anzeigen nach der BauO NRW 2018 zurzeit nicht digital eingereicht werden können.

Nach § 77 BauO NRW 2018 kann auf Antrag der Bauherrin oder des Bauherrn ein Vorbescheid zu einzelnen planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Fragen des Bauvorhabens einem Baugenehmigungsverfahren vorgeschaltet werden. Für eine Voranfrage sind nur die zur Beantwortung der Fragestellung notwendigen Unterlagen einzureichen. Der Vorbescheid gilt drei Jahre.

Das erforderliche Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen:

  • Anlage I/1 Antrag Baugenehmigungsverfahren große Sonderbauten § 65 BauO NRW 2018
  • Anlage I/2 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren § 64 BauO NRW 2018

Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) ermittelt.

Die Tarifstelle 02 (Teil I) von 2 bis 2.4.11.5 und die Tarifstelle 02 (Teil II) von 2.5 bis 2.9.6.5 finden Sie hier!