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Festsetzung von Hausnummern

Beschreibung

Die Festsetzung einer Hausnummer erfolgt im Rahmen eines Baugenehmigungs- bzw. eines Freistellungsverfahrens.

Hausnummern werden in Detmold ausgehend vom Innenstadtkern aufsteigend festgesetzt, wobei sich in der Regel die geraden Nummern auf der linken und die ungeraden Nummern auf der rechten Straßenseite befinden.

Die Vergabe einer Hausnummer und die Zuordnung zu einer Straße richten sich nach der geplanten Erschließung. Sobald zwischen zwei vorhandenen Häusern noch ein Gebäude entstehen soll und keine Hausnummer mehr frei ist, wird mit den Buchstaben a, b, c usw. gearbeitet (Beispiel: Sind die Hausnummern 22 und 24 vorhanden, wird die Hausnummer 22 a festgesetzt).

Änderungen bzw. Neufestsetzungen von Hausnummern sind auch außerhalb eines Baugenehmigungs- bzw. Freistellungsverfahrens möglich. Hierzu reicht ein formloser Antrag des Eigentümers. Nach Prüfung erfolgt, wenn möglich, die Änderung bzw. Neufestsetzung der Hausnummer. Auch zusätzliche Hausnummern können vergeben werden.

Im § 126 BauGB (Baugesetzbuch), im § 14 OBG (Ordnungsbehördengesetz) und im Ortsrecht der Stadt Detmold ist die Anbringung der Hausnummern geregelt, damit die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleistet und das Gebäude von Notarzt, Polizei usw. aufzufinden ist.

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